Frankfurter
(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgegeben wird.)
Bekanntmachung,
die Entrichtung des Qu a rtièr - Geldes betreffend.
Unterzeichnetem Amte ist von den Herrn Burger Capitainen und Quartier-Vot- standen, die beschwerende Anzeige gemacht worden, daß mehrere hiesige Bürger und Einwohner die ordnungsmäßige Entrichtung des Quartier-Gelds, zum Theil in der irrigen Meinung verweigerten, daß die Leistung des Dienstes im Landsturm fie davon besiege.
Wenn nun aber die Dienstleistung im Landsturm, zwar von Entrichtung des vormaligen Service-@elH be freyet, so kann solche doch von Entrichtung des Quartier-Gelds, als welches mit dem Dienste im Landsturm in gar keiner Verbindung steht, und wovon bedeutende Posten, nämlich die verordnungsmäßig festgesetzte Bal- letten-Gelder an die öffentliche Kassen abgeliefert werden müssen, und welcher auch Wittwen unterworfen sind, nicht befreien.
Unterzeichnetes Amt erwartet um so mehr, daß nach dieser Belehrung jedermann seinen Rückstand baldmöglichst berichtigen werde, als die eingegebene Restanten-Listen größtentheils die Namen angesehener Bürger und wohlhabender Einwohner enthalten^
Sollten jedoch, dieser Ermahnung ohnerachtet einzelne Bürger und Einwohner in Entrichtung des schuldigen Quartier-Gelds ferner säumig bleiben, und ihre Rückstände nicht binnen längstens 14 Tagen bey den betreffenden Herrn Cupitains und Quartier-Vorständen entrichten; so wird sich unterzoichnetes Amt genöthigt sehen nicht allein diese Rückstände sofort e^ecutivisch beytreiben sondern auch die Namen der De- benten öffentlich bekannt machen zu lassen. Bubi Frankfurt den 11. April 1816.
_______________________. ____________________ Kriegs - Zeug - Amt. ________
Der freie Platz zwischen den beiden mit No. Zosund No. 31 bezeichneten Remift-tt auf dem Graben zwischen der Hasengasse und der Bornheimerpforte soll Montags, den 22ften vieles Monats, Vormittags um 10 Uhr, auf unterzeichnetem Amte (wo man auch bis dahin alle Vormittage nähere Auskunft erhalten kann) auf mehrere Jahre an den Meistbietenden vermiethet werden. Frankfurt, am 13. April 1816.
. • Rechnet - Amt.
Am vermiedenen Donnerstag den 11. d. Monats Abends gegen 10 Uhr, wurde ein hierin Co-nditron stehender Handlungs-Commis, an seiner Hausthüre auf dem Römerberg, von einem Unbekannten meuchelmörverischer Weise von hinten zu, mit einem Säbel durch den Huth in den Kopf gehauen, worauf der Mörder, nachdem er auch noch den zweyten Hieb nach ihm, wie er schon auf der Erde lag, geführt hatte, eilends davon (prang. Da ein jeder, welcher auch nur auf die Spur zu Entdeckung undgerech- W Bestrafung dieses verruchten Bösewichts zu führen im Stande wäre, aus Menschen-