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Frankfurter ^Intelligenz * B l a t t,

(welches auf dem steinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags angegeben wird.) />^â /A

Ro. ZZ Donnerstag/ ten 18. April j8i6. M

'^»«»^«»»^' Bekanntmachung,

die Entrichtung des Quartier-Geldes betreffend.

Unterzeichnetem. Amte ist $on den Heern Burger Capitamen rind Quartier-Vor­standen, die beschwerende Anzeige gemacht worden , daß mehrere hiesige Bürger und Einwohner die ordnungsmäßige Entrichtung Les Quartier-Gelds, zum Theil in der irrigen Meinung yerwelgerten , daß die Leistung des Dienstes, im Landsturm sie davon defreye.

Wenn nun aber die Dienstleistung im Landsturm, zwar von Entrichtung des vor­maligen s e v i c e - ® e l-b 5 befreyet, so kann solche doch von Entrichtung des Quar­tier-Gelds, als welches mit dem Dienste im Landsturm in gar keiner Verbindung steht, Md wpvon bedeutende Posten, nämlich die verordnungsmästig festgesetzte Vas- lettenâlper an die öffentliche Kaffen abgeliefert werden müssen, und welcher auch Wittwen unterworfen sind, nicht befreien.

Unterzeichnetes Amt erwartet um so mehr, daß nach dieser Belehrung jedermann feisten Rückstand baldmöglichst berichtigen werde, als die eingegebene Restanten-List»n größrenrheilö die Namen angesehener Bürger und wohlhabender Einwohner enthalten.

Sollten jedoch, dieser Ermahnung ohnerachiet einzelne Bürger und Einwohner in Entrichtung des schuldigen Quartier-Gelds ferner säumig bleiben, und ihre Rückstände nicht binnen längstens 1 4 Tagen bey den betreffenden Herrn Capitains und Quartier-Vorstanden entrichten; so wird sich unterzeichnetes Amt genöthigt sehen nickt altem diese Rückstände sofort executivisch beytrerben sondern auch die Namen der De- benten öffentlich bekannt machen zu lassen. Pubi Frankfurt den 11. April rüi6.

_____________:___________________________________Kriegs - Zeug - Amt.

Der freie Platz zwischen den beiden mit No. 3o|unb No. 31 bezeichneten Remistn auf dem Graben zwischen der Hasengasse und der Bornheimerpforte soll Montags, dm 22sten dieses Monats , Vormittags um 10 Uhr, auf unterzeichnetem Amte (wo man auch bis dahin ^rlle Vormittage nähere Auskunft erhalten kann) auf mehrere Jahre an den Meistbietenden vermiethct werden. Frankfurt, am 13. April 1816.

_________;__________________RechnssrAntt.

Das stehen dem Zeughause gelegene von dem unlängst verstorbenen Hauptmann Schröder bewohnt gewesene HauS nebst dem hinter demselben liegenden Keller, soll Montag den 99. April Morgens 10 Uhr auf unterzogenem Amte auf neun Jahre an den Meistbietenden vermietet werden. Das Haus kann täglich in Augenschein genom­men und die Bedingnisse täglich von 912 Uhr Morgens bey unterzeichnetem Amte rmgefehrnnvsrden. Frankfurt a. M., den iQ April.iZr6.

' iRechney-Amt.