Einzelbild herunterladen
 

Frankfurter

Int e l l i g e n z - Bla t t, (welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgegeben wird.) â'

Ro. az Dienstag, den 19. März 1816.

111 1 .',-.

Bekanntmach un g.

Der äußerst herabgesunkene Ertrag des dahier, zur Tilgung der Kriegsschulden, eingeführten Karten-Stempels läßt keinen Zweifel übrig, daß, in dessen Betreff, viel- und mannigfaltige Defraudationen eingerissen sind.

H Es ist aber der Gebrauch von ungestempelten Karten sowohl in Caffee-, Gast- u. » Wirths-, als auch in Privathäusern dahier und auf hiesigen Ortschaften verboten, bei Strafe von zehen Gulden für jedes Spiel Karten für den Spielgeber, und eben­soviel für jeden , mit, ihm vorgelegt werdenden u «gestempelten Karten, Spielenden, und dem Angeber vo^ Unterschleifen ist vorlängst, und wird anmit von neuem, der dritte Theil der eingehenden Strafgelder zugesichert.

Indem diejemnach Vas unterfertigte Amt von dem Gebrauch ungestempelter Karten abmahnet, die bestimmte Bestrafung in Erinnerung bringt und eröffnet, daß geeignete I Einleitungen zur Entdeckung etwaiger fernerer Contraventionsfällen getroffen worden, erwartet es zugleich von jedem Rechtlichen und Wohlgesinnten, I daß er zur Abwendung der gesetzlichen Strafe von sich und ander» nicht nur, sondern auch und mehr noch um gerechtem Tadel sich nicht Äuszusetzen, nunmehr und künftighin keine andere als mit dem Stempel'der hiesigen Stadt versehene Karten, gebrauchest werde.

Frankfurt gm Main, den 26. Februar 1816.

L . Renten - Amt.

T Die mit No. 10, n und i2HezeichnLte Remise auf dem Graben zwischen der Ha­fengasse und der Bornheimerpforte soll Mittwochs, den 20. dieses Monats, Vormit-

I tags um 10 Uhr, auf unterzeichnetem Am^n den Meistbietenden vermietet werden. Die Bedingungen werden vor der Versteigerung den sich einfindenden Liebhabern be­kannt gemacht werden. Frankfurt, am 11. März 1816.

' , ____________________________________Rech »ei - Amt.

Mittwochen den 27. März dieses Jahrs, Vormittags 10 Uhr, wird in dem Sr'j- zungszimmer der unterzeichneten Verwaltungs-Commission an den Meistbietenden ver­packtet werden , ein dem burgerl. Almosen-Kasten dahier zugehöriges freye Geländ bey Fechenheim, haltend im Maas eine Hube, vier und zwanzig Morgen, zwey Viertel, « sieben Ruthen, mit Einschluß einer Wiese L zwey Viertel, neun Ruthen. Die Ver­pachtung geschiehet auf Neun Jahre, von Peterstag 1816 an.

, Frankfurt den ii. März 1816.

Vertvaltungs- Commission des burgerl. Almosen-Kastens,