Frankfurter
(welches auf dem kleinen Hirschgraben F <-7 Dienstags und Freytags ausgegeben wird.)
Bekanntmachung.
Zur Abstellung der zahlreichen Klagen wegen deS seit einiger Zeit häufigen Fanges von Wachteln, Lerchen und anderer ähnlichen Vögetarten in Garnen u. des Schießens derselben, so wie des Aushebens oder Zerstöreris ihrer Nester in den Feldern u. s. w. wird hierdrirch Ledermann der §. 119. der bestehenden Jagdordnung nochmals in Er- innerring gebracht, welcher also lautet:
ß. 119.
Eben so ist während der Heegzeit alles Fangen der Wachteln in den Feldern u. s. iv. verboten bey Confiscation der Garne und einer Strafe von sechs Gulden.
— Wer in dieser Zeit Lerchen und andere Vögel fängt, oder ihre Rester zerstört und aushebt, wird gestraft um drey Gulden.
Hierbey wird noch insbesondere bemerkt, daß für alle Frevel der Kinder deren Eltern und für Dienstboten deren Herrschaften stehen müssen.
Frankfurt am Mayn am 6ten März 1816.
Forst - Amt.
Heute Nachmittag wurde auf der nad) Main; führenden Chaussee ohnfern hiesigèk Stadt ein Koster mit verschiedenen Effecten gefunden.
Da zu vermuthen ist, daß solcher von einem Reiftwagen entwendet worden sey, indem die daran befindlichen furzen Stricke entzwey geschnitten und, so fordert man einen ikden, welcher über diesen Vorgang und die etwaigen Thäter nähere Aufschlüsse geben kann, auf, solche dem unterjckr.ebenen Amte unverzüglich mitzutheilen. Eben fo wird der Eigenthümer von der Auffindung seines KofferS Hierm't in Kenntniß gefetzt, und demselben überlassen, seine desfallsige Ansprüche ehebaldigst dahier geltend zu machen. Frankfurt den ü. März roi6.
, Polizei); Anit.
Montag den Een März sollen in dem hiesigen Marsta« an den Meistbietenden verkauft werden:
Morgens um 9 Uhr,
17 Wagenpferde,
Nachmittags um 2 Uhr,
7 Leiterwagen , 2 Korbwagen, 21 Geschirr, 7 Fahrsä tel, Stalldeckeu, Krippen, ubkrkvmplette Rader, Wagentücher und mehreres Stallgescknrr.
Von Kriegs-Deputattons wegen.