(welches auf dem kleine?» Hirschgrüben F 77 Dienstags und Freytags /
ausgegeben wird.)
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No. 17, Dienstag, den 27. Februar 1816. %
Bekanntmach n n g an Löbliche .Bürgerschaft.
Nachdem Ein Hochedler Nath zu der durch das ^uMicsrum vom 15. Jamrar laufende» Jahres ciiigeleireren Commission L^r xnir auf die erfolgte Anzeige derchon den 66 Wahi männern am i2ten dieses vollzogenen Wahl dreier Mitglieder des Löblichen BürMr-Eollegs und. sieben Personen aus der übrigen Löblichen Bürgerschaft) drei Na'i^-Depukirten gleichfalls ernannt hat, somit diese Commission nunmehr in ThrügLsit "retten kann; als wird solches zur Kexntuiß'v'er gejammten löblichen Bürgerschaft hierdurch gebracht, und ist der Commission überlassen^ worden, das Lokale unÄ^die Sessions-Täge und Stunden, auch was sonsten etwa nöthig zum Zwecke ermessen wird, hicrnächst bekannt zu machen.
Oslum Frankfurt am Main, den 12. Febrs !Li6.
Raths - Canftey dahier.
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Bekanntmachung.
S^l a d t lv a a g - A b r e ch n u n g.
Die gewöhnliche jährliche Stadtwaag-Abrechnung soll bey unterzogenem Amt,, und zwar von Montag dem 4. bis Samstag den März tiiMfießlich jeden Nachmittag von 2 bis 2 Uhr gepflogen werden; welches zu oem Ende hiermit bekannt gemacht wird, damit diejenigen/ so dergleichen Abrechnung zu pflegen haben, sich desto besser darnach richten, genugsam vorbereiten und sodann gegen von magistratischem und bürgerlichem Herrn Deputieren zu diesseitigem Amte zu unterschreibende Beschei-, nigung Zahlung leisten, wobèy der hiesige Handelöstand die Commrsfions-Güter von denen eigenen Gütern genau zu separiren und pflichtmäßig anzugeben hat.
Frankfurt den 22. Februar 1816.
Recheney - Amt.
Da der hiesige Bürger u. Bierbrauerme'ster Johann Georg Wörner um Immission in den Nachlaß seiner am 24. .Jan. d. I. kinderlos verstorbenen Ehefrau, Margaretha, geb. Hub, nachgesucht hat; so werden. Hierdurch alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde daran Ansprüche zu machen haben, vorgeladen, dieselben binnen 4 Wochen bey unterzeichneter Gcrichtssielle so gewiß anzugeben, und gehörig zli begründen, als ansonst dem Imploranten ohne weites in seinem Gesuch willfahrt werden soll, Frankfurt den 2, Febr. 1816.
Gericht erster Instanz.
Hartmann, w Secret.