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(welches auf dem kleine?» Hirschgrüben F 77 Dienstags und Freytags /

ausgegeben wird.)

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No. 17, Dienstag, den 27. Februar 1816. %

Bekanntmach n n g an Löbliche .Bürgerschaft.

Nachdem Ein Hochedler Nath zu der durch das ^uMicsrum vom 15. Jamrar laufende» Jahres ciiigeleireren Commission L^r xnir auf die erfolgte Anzeige derchon den 66 Wahi männern am i2ten dieses vollzogenen Wahl dreier Mitglieder des Löbli­chen BürMr-Eollegs und. sieben Personen aus der übrigen Löblichen Bürgerschaft) drei Na'i^-Depukirten gleichfalls ernannt hat, somit diese Commission nunmehr in ThrügLsit "retten kann; als wird solches zur Kexntuiß'v'er gejammten löblichen Bür­gerschaft hierdurch gebracht, und ist der Commission überlassen^ worden, das Lokale unÄ^die Sessions-Täge und Stunden, auch was sonsten etwa nöthig zum Zwecke er­messen wird, hicrnächst bekannt zu machen.

Oslum Frankfurt am Main, den 12. Febrs !Li6.

Raths - Canftey dahier.

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Bekanntmachung.

S^l a d t lv a a g - A b r e ch n u n g.

Die gewöhnliche jährliche Stadtwaag-Abrechnung soll bey unterzogenem Amt,, und zwar von Montag dem 4. bis Samstag den März tiiMfießlich jeden Nach­mittag von 2 bis 2 Uhr gepflogen werden; welches zu oem Ende hiermit bekannt ge­macht wird, damit diejenigen/ so dergleichen Abrechnung zu pflegen haben, sich desto besser darnach richten, genugsam vorbereiten und sodann gegen von magistratischem und bürgerlichem Herrn Deputieren zu diesseitigem Amte zu unterschreibende Beschei-, nigung Zahlung leisten, wobèy der hiesige Handelöstand die Commrsfions-Güter von denen eigenen Gütern genau zu separiren und pflichtmäßig anzugeben hat.

Frankfurt den 22. Februar 1816.

Recheney - Amt.

Da der hiesige Bürger u. Bierbrauerme'ster Johann Georg Wörner um Immis­sion in den Nachlaß seiner am 24. .Jan. d. I. kinderlos verstorbenen Ehefrau, Marga­retha, geb. Hub, nachgesucht hat; so werden. Hierdurch alle diejenigen, welche aus ir­gend einem Grunde daran Ansprüche zu machen haben, vorgeladen, dieselben binnen 4 Wochen bey unterzeichneter Gcrichtssielle so gewiß anzugeben, und gehörig zli begrün­den, als ansonst dem Imploranten ohne weites in seinem Gesuch willfahrt werden soll, Frankfurt den 2, Febr. 1816.

Gericht erster Instanz.

Hartmann, w Secret.