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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ^t ausgegeben wird.) â X

No. 15. Dienstag, den 20. Februar 1816.

Bekann tmachu ng a n löbliche Bürgerschaft.

Nachdem Ein Hochedler Hath zu der durch das Pubulicalum vom 15. Januar laufenden Jahres eingelciccten Commission der Xilh auf die erfolgte Anzeige der von den 56 Wahimannern am 12 ton dieses vollzogenen Wahl dreier Mitglieder des Löbli- chen Bürger-Collegs und sieben Personen aus der übrigen Löblichen Bürgerschaft, drei Rathß-Deputirten gleichfalls ernannt hat, somit diese Commission nunmehr in Thätigkeit treuen kann (als wird solches zur Kenntniß der gejammten löblichen Bür­gerschaft hierdurch gebracht, und ist der Commission überlassen worden, das Lokale und vir Sessions-Tâge und Stunden, auch was sonsten etwa nöthig zum Zwecke er­messen wird, Hieruächst bekannt zu machen.

^»tam gcmiffurt am Main, den 15. Febr. )816.

_________ Raths - Canzley dahier.

B e k a n n t m a ch u n g.

^ersauf von Birkenholz betreffend.

Das unfern der untern Schwcinsteige in dem Hinkelstein-Forste des dahie-- sigen StadtwaldxS vorräthige dreyschuhige Birke n sch eit h olz soll aus der Hand die Klafter um zehen Gulden (worunter die Auflagen bereits inbegriffen sind)ab­gegeben werden, und haben sich die Kauflustigen Diefmutgen an den nächsten Amts- tagen, Mittwochs und Samstags, Vormittags auf unterzeichnetem Amt zu melden.

Frankfurt a. M. am 10. Februar 1816.

___________________ Forst ; Amt.

Mittwochen den 21. Februar dieses Jahrs, Vormittags eilf Uhr, wird im Siz- zungS^mmer der Almosen-Kasten-Verwaltungs-Commission, ein, an der Peter skirche gelegenes, Waarenlager-Gcwolb, wie auch ein, daselbst befindliches kleines Lädchen, an den Meistbietenden auf beliebige Jahre vermiethet werden. Die Miethe des Ge- wolbs nimmt ihren Anfang mit dem isten July d. J., und die Miethe über das Ladchen mit dem isten März d. J.

Frankfurt den 7. Februar 1816.

_ _____________ Almosen; Kasten - Verwaltungs - Commission.

~ Mit der Prolongation der verfallenen Pfandscheine von den Monaten May, Juni, ^uly und August 1815 wird den iten Februar angefangen und bis den 2 9 freu besagten ^^»ats, Dienstag und Donnerstags Vormittags, fortgesahrev, nachhero kann fdnt Prolongation angenommen, sondern die darauf folgende 4 Amtstäge, nämlich vom