Frankfurter
3 n t e H i g e n z » B l a t t,
(welches auf dem kleinen-Hursthgraben F 77 Dienstags und Freytags ^^T^^
aièsgoKbètir wird.) M
No. 14 Freytag, ide« 16. Februar 1816. ^^^/
Bekanntmachn n. g.
V è rkau f von Birkenholz betreffend.
Das unfern der untern Schweinsteige in dem Hinkelstein-Fo rste des dahiesigen Stadtwaldes vorrälhigv" dreyschuhige Brr ke n scheit holz soll aus der Haird die Klafter um zehen Gulden (worunter dre Auflagen bereits inbegriffen sind)ab- gegeben werden, und haben sich die kauflustigen fcUjCiwegen an den nächsten Amts- tägeu, Mittwochs und Samstags, Vormittags auf unterzeichnetem Amt zu melden. Frankfurt a. M. am 10. (Februar ioi6.
Forst ; Aint.
_ . In Jnsatzklaasachen gegen den hiesigen Birger und Schrolgießer Franz Joseph, 1 -Fried, wird
die auf dem Wollg'aben, neben dem Backer Sauerwein und Metzger Sommer gelegene-, mit Rum. XXXVH' (2b) bezeichnele Behausung ,
aus welcher ein J-nsatzkapital von 12500 fl. im 24 fl. Fuß, famnrt ausgelaufenen Zin- l sen und Kosten, sodann 5 ,fl. Laternengeld, sonst aber, so viel bekannt, keine weitere Last haftet, von Gerichtswegen zum atcnmal öffentlich fe'.lgeboten.
kauflustige können in der Canzley des unterzogenen Gerichts, woselbst inzwischen allenfaüsige Kaufgebste zu Protokoll genommen werden, nähere Auskunft erhaltm. Frankfurt den 3i. Jan. 1816.
Gericht erster Instanz.
J. W. Metzler, Schöff und. Director.
> ^ Hartmann, erster Secret.
Gegen Gütle Eichel unseren beide mit ihr in Gemeinschaft handelnde Söhne Wolf und Salomon Eichel in Bürgel ist der Concurs erkannt worden. Es werden daher aUtf 1 Kelche an gedachte Handelsleute Ansprüche, aus welchem Grund solche immer herrühren, f i" machen haben, vorgeladen, solche Mittwochs den Listen dieses, Vormittags 10 Uhr, um so gewisser bey unterzeichneter Stelle anzuzeigen und in den weiter anberaumt wer- U venden Terminen zu liquidiren, auch de pnor=iate zu certiren, als widrigenfalls die- >tnigen, welche in dem prafigirten Termin nicht erscheinen, von der Eoncursmasse ' ausgeschlossen werden sollen.
Zugleich werden diejenigen, welche Zahlungen an die Falliten zu leisten hoben, : Bauert, solche bey Vermeidung nochmaliger Anforderung nur anjdas unterzeichnete I ^ver-Amt abzugeben. Offenbach, den sten Februar i<>i6.
Fürstl. Oberarnt daselbst.