Frankfurter
i v v i i i g r if^^
(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ^^i^
ausgegeben wird.) â '
-------------—
M
Freytag, den 19. Januar 1816.
5 ^^ WA H^7-»--
Bekannt m a ch u n g.
Da sich das Gerüchte verbreitet hat, daß in der hiesigen Garnisons-Kaserne Schießpulver aufbcwahrt gewesen , welches bey dem in der Nacht vom 29. auf den 3o. Dec. v. ,J. -in dortiger Gegend ausgebrochenen Brande, erst weggeschafft und hiervon sogar die Anzeige bey unterzeichnetem Amte gemacht worden, so hat man nicht er» mangelt/ sofort die genaueste Untersuchung desfalls anzustellcn, wodurch sich aber dieses Gerüchte alS völlig grundlos dargestcllt hat, indem nie Schießpulver in der Kaserne aufbewahrt wird, and) außer den Patronen die jeder Soldat dienstgemäs in seiner Patrontasche hat/ nie Pulver iw der Kaserne befindlich seyn darf/ sondern alles worrathlge Schießpulver in dem auf dem Gallenfelde erbauten Pulvermagazin aufbewahrt ist. Unterzeichnetes Amt hält sich verpflichtet/ sowohl zur Beruhigung dèr Bewohner der dortigen Gegend/ als zu WiderlWung dieses völlig unwahren Gerüchtes/ dieses öffentliästzur Kenntniß deö Publikums zu bringen.
Frankfurt den 12. Januar iüiu.
Kriegs - Zeug; Antt.
Montags den 22. dieses/ Morgens um 10 Uhr, wird die auf dem Liebfrauberg am Eck der Ziegelgasse gelcaene, ehemals Liebfrausiiftrsche-Dechaney, wozu das in bet Ziegelgasse von dem Bürstenbinder Herrn Seitz bewohnte Haus gehörig — an den Meistbietenden verkauft werden. Der Flachengehaltdieser mir No. 6k 172. 173. bezeichneten Gebäulichkeiten beträgt 6165 Quadratschuhe/ auch haben Dieselbe Stallge- rcchtigkeit. — Die Verkaufung ftlbsten geschiehet auf unterzogenem Amr in dem ehe- , maligen Dominikanerkloster, woselbst auch der Grnindriß und die Berkaufbediugnisse in denen Vormittagsstunden zu ersehen sind. Frankfurt den 6. Jan. 1816.
Administrations ; Anit.
Alle Diejenigen/ welche an den Nachlaß des mit Hinterlassung eines Testaments verstorbenen hiesigen Bürgers und Weingartners iFran; Hamburger aus irgend einem Rechtsgrund einen Anspruch oder Forderung zu haben vermeinen, werden hiermit vorgeladen, sich dieftrhalb binnen 4Wochen peremtorischer Frist, von unten gesttzrem dato an, bey dem unterzogenen Gericht anzumelden / und ihre etwaige Forderung gehö- ng zu begründen/ widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß nach Ablauf des vorberaumten Termins, der fragliche Nachlaß an die Testamentserben des Verstorbenen ohne weiters verabfolgt werden soll. Frankfurt den s. Jan. 1816.
Gericht lr Instanz.
Hartmann, erster Secret.