(welches auf dem Keinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ,.•
ausgegeben wird.) /^
-------------------------------------— I
No. 5 Dienstag, den 16. Januar 1816. ^
Bekanntmachung.
Bey dem letzter« Brande an der Seckbächergasse und bey ähnlichen frühern Gelegenheiten ist die leidige Erfahrung gemacht worden, daß besonders im Anfang deS ausgebrochenen Feuers, ehe noch die gewöhnlichen Wachen dabey auftreten können, sich auch manches Gesindel hinzudrängt, die Thüren der Häuser mit Gewalt erstürmt) und unter dem Vorwande, den Notleidenden zum Flüchten ihrer Haabe Hülfe leisten zu wollen, was ihm unter die Hände fällt, fortschleppt, und nicht wieder zurück bringt, so daß manche Einwohner, welche das Feuer verschont hat, und die selbst nicht einmal leicht etwas davon zu befürchten gehabt hatten, durch dergleichen un- bernfene Helfer um einen Theil des Ihrigen auf das Schändlichste gebracht werden.
Wie nun da, wo es wahrhaft Noth thut, für die sichere Aufbewahrung der ge- stüchteten Eflecten durch besonders dazu kommandirte Scharfschützen schon ohne dem hinlänglich gesorgt ist: so wird allen andern unbekannten Leuten, die dazu keinen besondern Beruf haben, mithin Anverwandte, gute Freunde, und Bekannte, welche sich dazu augenblicklich lcgitimiren können, ausgenommen, auf das schärfste hiermit verboten, sich in die benachbarten Häuser beym Brande einzudrängen, Mobilien und andere Sachen angeblichen Flüchtens halben hinauszutragen, oder gar sich dieselben diebischer Weise zuzueignen. .
Um dergleichen Unfug gleich in der Entstehung schon zu hintertreiben, sind zwar bereits alle mögliche Vorkehrungen getroffen, es wird jedoch noch die Bedrohung hinzugefügt: daß diejenigen, welche sich dabey betreten lassen würden, sofort durch die her- beycilenden Wachen angehalten und ihnen alles, womit sie sich beladen haben, wieder auf der Stelle âbgenommen werden soll, dicienigen aber, welche gar so gewissenlos befunden wurden, daß sie aus dem Unglück anderer Nutzen zu ziehen, und sich zu deren noch größerem Schaden zu bereichern getrachtet, als qualifizirte Diebe, mit schweren peinlichen Strafen belegt zu werden, ohnfehlbar zu gewärtigen hätten.
Frankfurt den 8. Jan. 1816.
_________.___________ Polizey - Amt.____________
Nachdem zu vernehmen gewesen, daß bey dem letzter« Brande an der Seckbächer- aasse die wenigsten Brunnenmeister für die Aufstellung der Pechpfannen, noch für die Aufschließung der Wasserkasten an den Brunnen gesorgt, und hierdurch die Feuers- gefahr sehr vergrößert haben : so wird allen denjenigen, welche sich diese Nachläßigkeit haben zu Schulden kommen lassen, solche hiermit verwiesen, unter der veygefügten ernstlichen Erinnerung, künftighin bey Vermeidung verwirkter Strafe ihren bürgerlichen Obliegenheiten hierin gehörig nachzukommen. Frankfurt den 8. Jänner 1816.
Poltzey ; Amt.