Einzelbild herunterladen
 

Fra nkf u r te r In telllgenz - Bl WM

(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags /^^X

ausgegeben wird.) â

^. ___.__--------------------------------------- fw 5

No. 3 Dienstag, ben.9. Januar 1816.

B e k a n n t in a G u n g.

Alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrund einen Anspruch oder For­derung an tzen Nachlaß des mit Hinterlassung eines Testaments verstorbenen hresigen Burgers u. Bierbrauermeisters, auch Gegenvisirers, Johann Adam Schneider, zu haben vermeynen, werden hiermit v^rgeladen, sich binnen Vier Wochen peremtorischer Frist, von dem untersetzten dato an, so gewiß bey dem unterzogenen Gericht anzumelden u. ihre allenfallsige Forderung gehörig zu begründen, als ansonsten nach Ablauf des anbe- »v räumten Termins, der fragliche Nachlaß an^die eingesetzte Testaments-Erbin, ohne . Caution verabfolgt werden spü. Frankfurt den 20. Dec. 1815.

> Gericht U Instanz.

Hartmann, erster Instanz.

T a n n e ms ch < i t h 0 l z.- D e r st e i g e r u n g.

In dem Wartforste des dahiesigLn Stadtwaldes soll Mitt>W)chs ben inten Januar d. J. Tannenscheitholz an die Meistbietenden versteigert trabest und haben sich die Kauf­lustigen an genanntem Tage Vormittags um neun Uhr auf dem Oberforsthause dazu" einzufinden.

Nur diejenige, welche diese Holzart zum Betriebe ihres Gewerbes verwenden, können alS Steigerer zugelassen werden.

Frankfurt am Mayrs am 3. Januar 1616.

Forst - Amt.

^; --- .- . ..........................» ... 1

Arif freywilliges Ansuchen des von Carbenschen Curators Herrn Dris. Metzel und auf erhaltene "Vergünstigung wird das in der Vilbeler Straße belegene, mit Lit. C No. 51 bezeichnete'Haus, auf welchem ein erster Jnsatz von 1945 fl. im 24 fl. Fuß nebst Zinsen vom 23. Aug. 1814 und. ein jährliches Laternengeld von 3 fl. haf­tet, hiermit zum drittenmal feilgeböten, und zugleich'der Berkaifstermm auf Dienstag den 9. Jänner 1816, Nachmittags 8 Uhr, auf der Stadt - Amtsstube fest­gesetzt.' '-

Kauflust'ge können bis dahin jeden Vormittag von 9 bis. 12 Uhr bey unterzeich­neter Behörde -die Kaufbedingnisse einsehep und ihre allefifsÄsttze Gebote zu Protokoll gebon. Frankfurt den 2. Januär 1816. . , -

Stadt - Amt. -