Frankfurt er
Intel l t g Wz - B l a t
(welches auf dem Mi-j^^ F 77 Dienstags und Freytags
No. i. Dienstag, den 2. Januar 1816.
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B e f a n n t an a ch u n g.
Da von Seiteu r.es Hochlöbl. Fürstlich Jseuburgtscheu Oberforst-Amt zu Offenbach, dahier die Anzeige gemacht worden, daß vielfach von dahiesigen Jagd- liebhabern bey dem Jagen die frankfurtischen Grenzen überschritten und in den angrenzenden Jfenburgischen Waldungen gejaget werde und sich einige derselben unlängst, als sie von den dortigen ForMedrenten darüber betroffen werden, sogar 'm der Maaße vergangen hätten, daß sie sich denselben thätlich widersetzt haben; so »vw^WWAèchen Jagdlrebhabern unter den Berburgerven neuerdings und inW- sondere der §. 121^WW g nachstehend in Erinnerung gebracht:
„Es wird einem jeden auf das Nachdrücklichste untersagt, „in benachbarte Herrschaftliche Territoria und Jagddistrsk- „te überzugehen und darin zu sagen, widrigenfalls d^r „oder die Contr.avLnieut.en sich das daraus entspringende „Ungemach, Gefahr und Schaden selbsteu beyzu messen, auch „keine obriZkeitliche Hülfe sich zu versprechen haben, und „überdieß mit einer Strafe von st. 10, —u na usbl ei blich „belegt werden follen."
und zugleich jedermann wohlmeyncnd verwarnet, bey dem Jagdbegchen ab-s Ueber? schreitens der diesseitigen Grenzen und jeglichen Eintritts in benachbarte Waldum Len und Jagdbezirke gänzlich zu enthalten. Frankfurt a. M am 27. Dez. 1815
F 0 r st - A m t.
In der Nachlassenschafts- mvän Debitsache freß verstoßenen hiesigen Bürgers und Plattirers Georg Jacob Zimmeriuann, werden auf Montag den 8ten Januar 18-6, Vormittags jo Uhr> in der Eanzley des unterzeichneten Gerichts zur Anhörling der Locations Urthel unter dei'Dcrwürnung vorgeladen,daß ihren allenfallsigen Ausbleibens ungeachtet, mit deren Eröffnung dennoch vorgeschritten werden solle,
Frankfurt, den a/sten December 1815.
Gericht erster Instanz.
Hartmann, ,ir Secretäir.