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(welches auf dem kr'rinrn Hirschkühen f 77 Dirnstags und ssreyLagS xS“^
Kusgrgehrn wird.) .
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No. 89. Dienstag, dm 24. Sctr-Sn! WZ. ^^^
WekasNSmachvALS
Dâ durch den verehrlichen GenatSbeschluß vom lyten dieses, die Anfang zur Mnlè in der Frankfurter und Sachsenhäuser Gemarkung auf nächsten Mittwoch dm rzstèei dieses Monats bestimmt worden ist; So wird solches zu jedermanns Nach« ff richt mit 'vE Anfâge« bekavnt gemacht, daß die desfastS bestehende Ordnung einrii. b-lten, besonders aber das Stoppeln in den Mingärttn bey DermeiZung nachdrückli« cher Strafe verboten bleibt.
Frankfurt den 19- October 1815.
Senats , Canzley.
Wegen der mit Mittwoch dem 25. l. M. beginnenden Herbfrrien, bleibt unter« M«ete Lanzley bis z«m Montag den 30. Oct geschloffen. Dir in diesen Tagen etwa Msfenden Fristen werben biè zum Dienstag den^zi. Ort für stillschweigend prorogrrt Schälten, und in Auftrag des Gerichts solches hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Frankfurt den 20. Oktober 1815-
Canzley des Gerichts erster Instanz.
Hartmann, istec Sekretär.
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Zu Verleihung in Temporal- Bestand durch da- öffentliche Ausacbot an den Ätift» bietenden , des dem bürgerlichen Almosen Kasten ^gentiumft* ML«-igen Ät'enW bey Nrderrod, wsslcheS 34 Morgen, 3 Viertel, 20 Ruthen, 22 Schuh i« Maaß halt, worunter eine Wiese von beynahe i 3/4 Morgen, wie auch ein Saumstüa von 83 Aepfel« bäumen ist, wird hiermit ander-weiter Termin auf Mittwochen dcn r. Nosemb-r I. 3* LormittagS n Uhr festgesetzt. Die Ausbittung geschlsLct in dem SesfionS Zimmer der unterzeichneten Commisflon, allwo auch täglich Vormittags die Lekingunsen einzufe«- hen sind, Frankfurt den 16. Ott. 1815.
Verwaltungs - Commission des bürgstf. MmosenkastenS^
Ave diejenigen, welche an den geringen Nächlaß deS dshirr »erstorbenen © ebnet» bttaeseLen Gottfried Wirth aus der «egen» von keipzig, trb oder fonstize Ansprüche tu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, solche binnen vier «och»n so -e« wiß bey unterzeichneter Behörde geltend zu machen, als sie anfonstm, na» d-.rru Ablauf, nicht weiter damit gehört werden, sondern, wie hiermit geschleht, eventaahter ausgeschlossen seyn sollen. Frankfurt den 16, Oktober 1815
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