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(welches auf dem kleinen Hixschgrabsn F 77 Dienstags und Freytag* Z^SX
ausgegeben wird.) /X X â
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No. 49. Dienstag, den 13. Juny 1815. ^^A
B e k s n u t M a ch u n g.
W diejenigen, welche an den Nachlaß der mit Hinterlassung einer am 12. May 1810 aus den ToveSfaT errichteten Schenkungsurkunde, vor kurzem verstorbenen Wittwe deö weylanS hiesigen KnopfmachermListers Johann Friedrich Mast , Susanna Friederira, gerome Kaber, auS irgend einem Rechtsgrund einen Anspruch oder Forderung zu ha. ben vermeinn, werden hiermitvorgeladen, fich deswegen binnen Vier Wochen pe. i remtorischer Frist, von unten gefeitem dato an, brs dem unterzogenen Ger cht anzu. melden und ihre etwaige Forderung gehörig zu begründen, widrigenfaSS nach Ablauf jenes Termins, der geringfügige Nachlaß der verstorbenen, an die in der erwähnten Schtnkur.gSurkunde ernannte Dchenknehmerin^ ohne weiters verabfolgt wrrden soS.
Arankfurt den 17. Way 1815.
Provisorisches Gericht erster Instanz.
i _____________________________________ Hartmann , ister Secretair.
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß der verstorbenen Wittwe deS wevl. hiesigen [ WrißbindermeisterS, Joh. Friedr. Rupprecht, Elisabetha Margaretha, vorher verehr. : licht gewesene Mensch, geb. Ha^, auS irgend einem Rechtègrund einen Anspruch oder Forderung zu haben vermeinen, werden hiermit vorgeladen, sich deswegen binnen Dire Wochen, peremtorischer Frist, von unten gesetztem dato an, so gewiß anzu. milden, und ihre allenfaLsig« Forderung gehörig zu begrünten/ alS widrigenfalls, der frazl. Nachlaß, nach Ablauf zeneS Termins, an den Erben ohne weiters, verab. foiLt werden soll. Frankfurt den 27. May 1815.
Provisorisches Gericht erster Instanz. ______;__Hartmann, erster SecretLr.
i „ Vat diejenigen, welche an den Nachlaß der verstorbenen Wittwe des weyl. hiestzen [ «"kg«- und Sacklermeisters, August Friedrich Müller, Elisabetha Dorothea, geb. «eüijtt, von Schweinsberg, auS irgend ernem Rechtsgrund einen Anspruch oder Forde. I rung zu haben vermeinen, werden hiermit vorgeladen, sich deswegen binnen Vier ; «scheu peremtorischer Frist, von unten grsetztem dato an, bey dem unterzogenen Ge. richr anzumelden und ihre etwaige Forderungen sehörègzu begründen, widrigenfaLS aber zu [ Sswartigen, daß der fragl. Nachlaß an die sich angemeldet habe»,den Intestaterbe» d^ verstorbenen, ohne Laution auSgeliefert werden wird. Frankfurt den 5. Junp 1815.
Provisorisches Gericht erster Instanz. -
Hartmann, ister Secretair.