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(welche auf drm kleinen Hirfchgraöen F 77 Dienstag- und SreptsgS aL-ârgeöèn wird.)

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No. 47. Dienstag, den 6. Jnny 1815.

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Bekanntmachung.

In Insatzklagsackm des hiesigen Handelsmanns Johann Gerhard Bansa und der fucamtn des Dr Banr-'schrn Sohns Men die Erben des Handelsmanns Johann Heinrich Mchel ;u Schma'kân ,^s'rd

der meffentW am Mrtzzrettzsv stehende Meßladen Num. 4 bezeichnet, «ik welche« ein Jusatzkopital von 300 fl. im 24 fl. Fuß, sammt sufgelaufenen Zinsen uhb Lolirn, sodann i ft. messentlrch Grundzins an lodl. Rechenry Amt, sonsten aber foM besannt, keine weitere Last haftet, von Gerichtswegen zum atrnmal öffentlich srilgebslen Kaustustiae können sowohl bey dem Herrn Dr. Schulin, Anwaldt der In- sHMâger, als auch in der Canzley des unterzogenen Gerichts, woselbst inzwischen astiMRat Gebote zu Protocoll genommen werden, vosistandige Einsicht und Aus» kunst erhalten. Frankfurt a. M., den 13. May 1815.

Provisorisches Gericht erster Instanz.

J. W. Metzler, Jüngerer Bürgermeister u. Direetor.

Hartmann , erster Seeretair.

Mi der Prolongation der verfallenen Pfandscheine von den Monaten Sept., Oct., No», und Der. 1814 wird den 1. Juny angefanzen, und damit biSden 19. besagten Monath Dienstag und Donnerstag vormittags fortgefahren; nachher kann keine Pro. lsngqkisn mehr angenommen, sondern die darauffolgende vier Nmtstäze, nämlich vom 3°. Juny biS den 7. July incl. gegen die gewöhnliche Spesen nur noch ausgelößt aber mcht compenßrt werden. Während der Verganthung, wsmit den 10. July Nschmit-. M um 2 Uhr der Anfang gemacht wird, kann, umdâS Dersanthungsregister in be- M Ordnung ausjiohèn zu können, weder kompensation, ProlonKStisn, noch das «uslrsen der in obigen benannten 4 Monaten derfaSenen Pfandschrinrn mehr statt Mtn. Frankfurt den «9pen May 1805.

Pfand * Amt.

--M M den geringfuzigrn Nachlaß deS verstorbenen Sivrre-Sutschers Gottfried n-^.l?^ RepperSdorf in Schlesien, einigen Anspruch zu machen hat, melde sich in- nichaib drey Wochen bey unterzeichnete» Gericht, oder gewärtige, daß der fragliche «a«yias nach Ablauf obigen Termins, an wen eS gebührt, ohne weiters ausgeliefert

8r«nffurt den -9. May 1815.

Provisorisches Gericht erster Instanz.

Hartmann, erster Sereteair.