Einzelbild herunterladen
 

Frankfurter

(®er<§c5 auf dem kltintn Hirfchgrabrn F 77 Dienstags und ZreytagS auSgegrben wird.)

No. 46. Freytag, den 2. Juny 1815.

LS

3»KiÄ1

CS

Deksnütmachung.

°kn Jnfatzklagsachen der Bernhard Runkelischrn TestsWrntS Erben, gegen die hie- Ä.. fjyMrin èhrnnkUa Eltsabeths iâlkcl werden

^ die zwei) während der Messe auf dem, Römerberg stehende Meßlâden, wovon der eine No. 10 der andere No. 13 bezeichnet ist, auf welchen bethen zusammen ein Insatzkapital von fl. 270s im 24 fl. Fuß nebst aufge- lauftnen Zinsen und Kosten, d^zttl^rn auf ,rSem insbesondere 6 fl. im 22 fl. Fuß mtfftiNlichrè Srandgeld an ÖH Siecherey, sonsten aber, so viel bekannt, keine weitere Wt hattet / von Gerichtswegen zum stenmal öffentlich hiermit feilgeboten.

' ^ai-fljsttgr können sowohl dry dem Herrn Dr. Mittende -g , alS auch in der Eanz. stp M u>.terzogtntn Gerichts, woselbst inzwischen aLenfaLsige Kaufgedote zu Proto­koll genommen werden, vollständige Einsicht und Auskunft erbten.

Frankfurt den 22. May 1815.

Provisorisches Gericht erster Instanz.

J. W. Metzler, J. B- und Director.

Hartmann, ic Gecretair.

immer wetter sich eusdchnende Anbau der Häuser an der sogenannten schc- mn ruMt gestattet eS in sittijchrr Hinsicht nicht länger, daß drk bisherige Badplatz in dieser Gegend bleiben kann, und eS ist daher nothwendig geworden, selbigen bey wüd:r hrrânnahenÄer Sâdzeit höhere hinauf zu .'verlegen.

stach Ler durch Sachverstänrige voegenommenen sorgfältigen Prüfung der Tieft» und sonstigen Beschaffenheit des FlußbodenS ist für junge Leute derjenige Platz am taug» lichstrn und ungefährlichsten befunden worden , welcher auf der Sachftnhäüfer Seite vhiizefkhr in der Mitte des HolzmagazinS seinen Anfang nimmt, Und sich bis auf zehn Schlitte weit von dem Odermaynthor gegenüber erstreckt, auch durch aufgesteSte Pfahlè mit Tateiu vor jedermanns Augèn bezeichnet ist.

Unitt^ib derselben nach der Brücke hin ist asieS Baden, und noch vielmehr das Hinausileigèn und Umherwandrln in höchst unanständiger Blöße auf dem Mühldamm von I'tzt an durchaus verboten, und wird durch daselbst aufzusiellende Wachen verwehrt/ I nach Btfindtn noch besonders gestraft werden.

Die grZenwärcigr Veränderung wird hiermit zu jedermanns Nachricht und Nach» i -^l so auch dieses bekannt gemacht, daß denjenigen erwachsenen Personen, welche ; nch in tieferm Wasser, alS der dermslige niedrige Stand desselben m dem besagten Se» verhält, zu baden Lust und Geschick Haden, freystedt,, stch.über die dortige utterichrt hinauffahren tu lassen, woselbst fit nach Anleitung der Färcher eben f» . sichere Gelegenheit dazu finden können.