Frankfurter
B e S s nn t m a ch u n g.
Ra-ds« von Seiten E neS Hoe'r'len Raids unterm rZsten April l. J. v#ror6» M worden , da« dir für das Jahr j 8 <5 i« entrichtende »»ct-a^ung auf einmal und toar im Msnal Man oder Junv bireâ Jahre« entrichtet werden solle, so erinnert vaterzti-nettS »mt äße und jes- Schatzungspflichtige, so wie die Vormünder minder» junger, und die Losrntrn auswärts wohnündec Esntridue«ten, sich in den zur Ein- MM k|trm»ten MvMMunE von halb Rèun bis halb Awölf Uhr fleißi, einzu. ^6tn( dsmst orr erwèynten Verordnung Während LeS bcstimmten Zeitraums Genü-e -Mpt ws?.
Frankfurt den i2ttn May 1815.
Schoßungs - Amt.
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Lu chenschettholz Versteigerung.
In dem Oberroder Forste soll eine Parrhir Buchenscheitholzes Mittwochs den 24sten May d 3. an die Meistbietenden versteigert werden und haben sich die Kauflustigen an zenanntem Tage Vormittags um 9 Uhr in dem Gasthâsr zum Frankfurter Hofe in Ober» rad itazu ein; finden. Frankfurt den 13, Map r8 5-
1 Forst , Amt.
AuSgèbot der Fourage-kieferung.
«uf nachstehende Bedingungen soll vom ijhn Juny bis ul imo July 1815 an, Furage-Bedarf hiesiger StM auf drey Monate an den Wenigstfordernden adg«. Ssteumrdtn.
i) Ant jede zu liefernde Zourageration bestehet aus Vier hiefgen Gescheide Hafer, so daß -S Rationen auf ein Matter gerechnet werden, ferner anS 10 %, hiesiges Ve- ViHr Heu, Stroh wenn solches nicht ausdrücklich in den Bons genannt rst, gehöret nicht zur Kation , und La, wenn es genannt ist, nach verschiedenen Rationen und Dämonen -eschrteben wrrd , so müßte der Preiß tzev FoursAerattsn nur auf Hafer und nach besagtem Verhäitntß fesigesetzt werden, das Stroh aber tu d'«! FordN'un- lkparat genommen rind pr. Fuder gerechnet seyn, zu 6® Brbund, daS Sebu»:d zu P'und ditstzrs Gewicht.
:) Das tLMch^ erforderliche! Quantum kann nicht voraus bestimmt werden , und «u^r dkr Steigerer darauf gefaßt seyn , mehr oder wmiaer, je nach Srforderntß in Aiaijt oder thtilwr'.ö sdltefern zu f-nnèn.