Intel l i g e n z. B lat t,
(Wyches au,f dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und FreytagS , susgegeden wird.)
No.c2l. - Dienstag/ den 14. März 1815. H^
Bekanntmachung.
Die seit Aufzem mehrmahls dahier vorgekommenen Fälle von verbotenem Der. l kaufen außerhalb gebackener Lebkuchen, worüber die hiesigen verbürgerten Lebküchler abrmals Beschwerde geführt haben, veranlassen hierdurch die immerfort bestehende Verordnung von neuem bekannt zu machen: Laß daS Hereinbringen und Verkaufen dergleichen fremder Lebküchler - Waaren zwischen den Messen jedem andern, als den Hiesigen verbürgerten Lebküchlern bey Konfièkations-- und andern Strafen verboten ist.
Frankfurt, den asten Februar 1815« -
Polizey ' Amt.
In der Debitlache deS hiesigen Weinhândlerö Heinrich khristian Schulz ist auf den von dem Mafftverwrser Herrn Dr. v. Wehrkamp erstatteten Schlußbericht-am 27.
ein Dekret ergingen, zu dessen Anhörung, so wie zur Einsicht des erwähnten ^Berichts die Schulischen Kreditoren auf Dienstag den arten L M. in unterzeichnete ^Canzlrp, unter der Verwarnung hierdurch vorgeiaden werden, daß das fragliche c Dekret ansonsten ohne weiters in Vollzug gesetzt werden soll.
I Frankfurts den aten März i8i5-
È Canzley des Gerichts erster Instanz.
F Hartmann, ister Secretair.
Wer an den äußerst geringfügigen — nur in 37 fl. 30 fr. bestehenden Nachlaß der verstorbenen Jannicke'schen Ehefrau, Elisabetha Theresia, verwittwet gewesenen L Loth, gebornen von Bose, eine Forderung hat, melde sich innerhalb 14 Tagen, oder i gewärtige, daß dieser Nachlaß für die Berichtigung der ohnehin vrivilegirten Lied. I iohnsfordrrungen verwendet werde. Frankfurt, den 3. März 1815.
/ Provisorisches Gericht erster Instanz.
I Hartmann, ir
• Nachdem die hiesige Handlung Beer er H. A. Stiebel einen — von mehr denn 1 ch"r Kreditoren, der Sumive nach, unterzeichneten Nachlaßvertrag bei unterzöge» ! nm Gericht übrrgedrn, und um dessen Bestätigung gebeten hat-; so werden alle noch nicht heigetretenè — und durch frühere Erkenntnisse nicht ausgeschlossene Gläubiger, respective deien Auwalde, hiermit aufgefordert/.binnen einer Frist von drey Wochen sich unter etwaiger Akten-Einsicht so gewiß dem gedachten Nachlaßvertrag annoch bei«
I 168'6 zu erklären, oder die dagegen etwa statt findenden erheblichen Einwendungen dar» I iulegen, als anfovffrn nach fruchtlosem Ablauf dieses Termins der gedachte Nachlaß«