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Intel l i g e n z. B lat t,

(Wyches au,f dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und FreytagS , susgegeden wird.)

No.c2l. - Dienstag/ den 14. März 1815. H^

Bekanntmachung.

Die seit Aufzem mehrmahls dahier vorgekommenen Fälle von verbotenem Der. l kaufen außerhalb gebackener Lebkuchen, worüber die hiesigen verbürgerten Lebküchler abrmals Beschwerde geführt haben, veranlassen hierdurch die immerfort bestehende Verordnung von neuem bekannt zu machen: Laß daS Hereinbringen und Verkaufen dergleichen fremder Lebküchler - Waaren zwischen den Messen jedem andern, als den Hiesigen verbürgerten Lebküchlern bey Konfièkations-- und andern Strafen verboten ist.

Frankfurt, den asten Februar 1815« -

Polizey ' Amt.

In der Debitlache deS hiesigen Weinhândlerö Heinrich khristian Schulz ist auf den von dem Mafftverwrser Herrn Dr. v. Wehrkamp erstatteten Schlußbericht-am 27.

ein Dekret ergingen, zu dessen Anhörung, so wie zur Einsicht des erwähnten ^Berichts die Schulischen Kreditoren auf Dienstag den arten L M. in unterzeichnete ^Canzlrp, unter der Verwarnung hierdurch vorgeiaden werden, daß das fragliche c Dekret ansonsten ohne weiters in Vollzug gesetzt werden soll.

I Frankfurts den aten März i8i5-

È Canzley des Gerichts erster Instanz.

F Hartmann, ister Secretair.

Wer an den äußerst geringfügigen — nur in 37 fl. 30 fr. bestehenden Nachlaß der verstorbenen Jannicke'schen Ehefrau, Elisabetha Theresia, verwittwet gewesenen L Loth, gebornen von Bose, eine Forderung hat, melde sich innerhalb 14 Tagen, oder i gewärtige, daß dieser Nachlaß für die Berichtigung der ohnehin vrivilegirten Lied. I iohnsfordrrungen verwendet werde. Frankfurt, den 3. März 1815.

/ Provisorisches Gericht erster Instanz.

I Hartmann, ir

• Nachdem die hiesige Handlung Beer er H. A. Stiebel einen — von mehr denn 1 ch"r Kreditoren, der Sumive nach, unterzeichneten Nachlaßvertrag bei unterzöge» ! nm Gericht übrrgedrn, und um dessen Bestätigung gebeten hat-; so werden alle noch nicht heigetretenè — und durch frühere Erkenntnisse nicht ausgeschlossene Gläubiger, respective deien Auwalde, hiermit aufgefordert/.binnen einer Frist von drey Wochen sich unter etwaiger Akten-Einsicht so gewiß dem gedachten Nachlaßvertrag annoch bei«

I 168'6 zu erklären, oder die dagegen etwa statt findenden erheblichen Einwendungen dar» I iulegen, als anfovffrn nach fruchtlosem Ablauf dieses Termins der gedachte Nachlaß«