Frankfurter
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S«lche» auf dem kleinen Hioschgraben F 77 Dienstags und Freytags ^^^ ausgegeben wird.)
No» 20. Freytag, den 10. März 1815. M^Sy
Bekanntm * ch u n g.
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß der ledigen Standes, mit Hinterlassung tintS Testaments, verstorbenen kvuise kangsdorf, aus Butzbach, aus irgend eine« Mchlsgrund einen Anspruch oder Forderung zu haben glauben, werden hierdurch vor« geladen, sich H swegen innerhalb drey Wochen peremtorischer Kr:st, von unttnge« Mem Dato an, bey unterzogenem Gerichte anzumrlöen und ihre Forderung gehörig i zu begründen , widrigenfalls aber zu gewärtigen, das der fraliche Nachlaß, nach Ab« lauf prasigirten Termins, an die ?öbl. zum Erben eingesetzte Dr. Stnkenbergische l Stiftung« Administration, ohne weiters, verabfolgt werden soll.
Frankfurt am Mapn, den azsten Februar <815.
Provisorisches Gericht erster Instanz
Hartmann, erster Secretair.
I , Die Ehefrau des hiesigen Burgers und GastwirtHS Johannes Cramer, Anna Maxi- S Miana Barbara geb. Schwever, ist mit Hinterlassung eines letzten Willens gestorben , «orin sie ihren oben genannten Ehemann zum Universalerben eingesetzt hat.
I Indem man nun solches zur öffentlichen stmntniß bringt, fordert man zugleich t M diezentgen, welche an den fragilen Nachlaß aus irgend einem Rechtsgrund einen 8 »lispruch zu haben vermeynen, auf, binnen brrv Wochen veremtorischer Frist, bey ff hiesigem Gerichte solchen geltend zu machen, indem nach Ablauf diese- Termins dtk Ltstamrnkserbr in den Besitz der Erbschaft eingewiesen werden si»st.
I Frankfurt am Max» den ssffen Februar 1815
Provisorisches Gericht erster Anstatt).
_______________________ Hartmann, ifter Sekretär.
Mr diejenigen, welche an den Nachlaß des verstorbenen hiesiaen Handelsmann Emanuel Speier auS irgend einem Aechlsgrund einen Anspruch »der Forderung z« h«den glauben, werden hierdurch aufgeforbert, sich desfallS binnen drev Wochen peremtorischer Frist, vom unten gesetztem Dato an, bey untertogenem Gerichte amu» melden und ihre Forderung gehörig zu begründen, ansonsten ad r zu gewärtigen . daß der fragliche Nachlaß, nach Ablauf dreseS Termin- , an die sich darstellenden Prâten« Wnbn, ohne «eiteis, verabfogt werden soll.
Frankfurt jgm Main den rzsten F-öruar. 1815.
Provisorische Gericht «rsier Instanz.
Hartmann, ist« Secretair»