(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytag- /. auègegeben wird.)
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No. i8. Freytag, den 3. Mây 1815* U
Bekanntmachun g.
Die zu dem Nachlaß des verstorbenen EinzlerS Wittwe Mna SibySa Breker ge« börigè — in der Mamzergasse gelegene — mit -it. I No. 5 bezeichnete Behausung ist psn den Jntestat - Erben der Defuactae vor Kurzem verkauft worden. Da nun M Behausung dem neuen Eigenthümer nicht eher tugeschri-ben werden kann, «li M der in den ZnlatzbüÄern annoch offen stehende ~ «x IW 1787 zu Gunsten der Philipp Friedrich Tchubart'schen Kinder Vormünder, sodann des Eurators des vrrscholienen Johann Gerhard Lindheimer, endlich der Kuratoren des v«schoSenen Jo- ba»n Christian Becker auf die Ueberbefferung jener Behausung, auf die Beckerfche Ein;, ler Gerechtigkeit, und daS übrige Beckerfche Haab und Vermögen eingeschriebene Jnfatz sä 1636^ Stück Convention Stbaler gelöscht worden; so fordert man die diejenige, welche aus vorerwähntem Jnfatz an Die Beckerschen Erden und namentlich an dir bezeichnet« Behausung einen Anspruch zu machen haben zu Geltendmachung dieses ihres «nspruchS binnen einer peremtorischen Frist von SechS Wochen unter dem Präjudit hiermit auf, daß nach fruchtlosem Ablauf dieses Termins gedachter Jnfatz für amor» Mflrt erklärt, und in den Znfatzdüchern gelöscht werden soll.
Frankfurt, den 13. Februar 1815
Provisorisches Gericht erster Instanz.
_ Hartmann, rr Secretair.
m Edictal- Ladung.
Nachdem der sich lange Zeit dahier aufgehaffen habende König!. Preußische penflo- â Herr Hauptmann Franz von Eckardt im Juny vorigen JahrS aus der Durchreise zu Prag verstorben, und dessen Nachlaßfowohl zu Prag, alS dahier unter Siegel ge« »8t / biernâchst aber inventirt, unter selbigem jedoch kein Testament vorqrsunden worden, so werden nunmehr aLe diejenige, welche diesen Nachlaß vel « capite heredhatie, ’elex capite r.rediti rechtlich anfprechtn zu können vermeynen sollten, edkuUter hier- vvrgela)en, diesen ihren Anspruch binnen einer peremtorischen Feist von zwt» Monaten vom Tage der ersten Erscheinung dreftr Ladung in den hiesigen öffentliche« »lattern/ mittels legaler Anwaldschast bep unierzriâietem G:richte, so gewiß gelten» und rechtlich darzuthun , alS ansonsten nach Ablauf dieses Termins der frag- 7 Nachlaß an den oder die sich legitimieenden Erben ohne kaution »«abfolgt «erde«
ES wirb auch hinkünftig keine weitere kaku^g, denn an hiesiger SerichtSthüre, und zwar nur zu Anhörung beè repflodacta hac citatipne ergehenden Fiual-DerrekS er» M>!en werden- Frankfurt den szten Januar 1815.
I ». Metzler, I. D. und Director.
Hartmann, ister Secretatr.