Frankfurter
§ N L e l l i g e N z, B l a t t,
(welches auf dem kleinen Hirschgrabrn F 77 Dienstags und Zre-räg- ^^^^
ausgegeden wird.) ' * ‘7 w '
. No. 17. Dienstag, den 28. Februar 1815. ViE,
Bekanntmachung.
Zu Gunsten der Johann Jost Kaönschen Erben haftete auf dw von dem verstorbenen Krämer Johann Daniel Conradi er uxvr erkauften —auf der ASrdheitig ng?stè t-legenea — mit Zit. 8 No 66 bezeichneten Behausung ein zweyter Jnfatz t»n st 403 im «4 st. Fuß. fy nun dieser Insatz dermalen gelöscht werden soll, die copy authentla solchen JnsctzeS aber abhanden g kommen ist, so fordert man den all^nfaltfigen Besitzer bierdutch auf, sich sogewlß innerhalb Techs Wochen Hoy unterzerchnstsm Snht ansu» melden, und seinen Anspruch aut besagtes Dokument geltend zu machen, alS ansonsten uach Ablauf deS anberaumten Termins, jene authentische Jnsatzoopië für amsrtrßrt erklärt, und der Insatz selbsten in den Hypothekendüchern gelöscht werden soll. Frankfurt, den azten Februar 1815 Provisorisches Gericht erster Instanz.
Hartmann, ister Secretair.
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E d i c 1 a s - ? a d u n g.
Nachdem die seit einigen Jahren sich dahier aufgehalten habende verwittwete, aus Aachen gebürtige Frau Gräfin Maria Helena Felicitas von Trautenberg geborneFreyin ron Reifer Berensberg im December vorigen Jahres Kinderlos und ohne Hinterlassung eines Testaments dahier verstorben ; so werden aße dieienige, welche aus irgend einem Rechtsgrund diesen Nachlaß ansprechen zu können vermeynen fcürtn, edictaHter hierdurch vorgeladen, diesen ihren Anspruch so gewiß innerhalb eines perem'orrschen ^ermins von Sechs Wochen von untenZrsetztem Dato an zu rechnen, bey unter* pich-ukt« Gericht anzubrrngen, und geltend zu machen, als a>'tonst»n nach Adlauf eiesrs Termins den sich bereits ang-m^ldeten Jntestaterden der Frau Defunctae der Nach- Iflf qnaeat. ohne kuution, praevia immi«sione ohne weiters »erabko'gt werden soll.
Es wird auch binfünfty ferne weitere?ad-:ng, denn an hiesiger Gorlchts't.üre und zwar nur zu Aubörung des reproducta hac citatione ergehenden Erkenntnisses fassen werden, frans jurt , den 28. Jan. i8t$.
Provisorisches Gericht erster Instanz. I. W. Metzler, I. B. und Direktor.
_ ? Hartmann, rster Seeretair.
Nachdem die Vormünder der Hinterbliebenen minderjährigen Tochter deS verstorbene Hitstaen Burgers und HandelSmannS Friedrich Ehr stian Michael, E-gMthvmerS ver ch^ndluna Kager und Michael, den elterlich-'n Nachlaß ihrer Euranden cum bene- 10 ^k'b et inventarii angetrettn, demnächst aber mit den bekannten Creditoren der