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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgsgeben wird.)

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No. 15, Dienstag,- den 21. Februar 1815. ^ _ ___- -- x

Bek«n«tWschung.

In Jnsatzklagsachen deS hiesigen Burgers und Parfümeurs Fran; Scherer et uxor. tzegen die Vormünder der Linder deS verstorbenen Hießgen Burgers und Weingärtners Heinrich Klotz «en. wird

der im Sandberg gelegene, auf den Hainer Weg stoßende, ein Viertel, 29 Ruthen, 49 Schuh enthaltende Wingert, auf welchem ein Jnfatzkapüal von fl. 300 im 24 fl. Fuß sammt ausgelaufenen Zinsen und Kosten, sonsten aber, so viel bekannt, keine weitere kast haktet, von Gerichtswegen zum 2hnma( öffentlich 'ftilgebotm.

Kauflustig« können sowohl bei dem Zusatz zläubiger, alS auch in der Kanzlei deS unterzogen, » Gerichts, woselbst inzwischen ènfallfiZr Gebote auf den bezeichneten Wingert zu Protokoll genommen werden, voüständtge kinficht und Auskunft erhalten. Frankfurt am Main den 8. Febr. 1815,

Provisorisches Gericht erster Instanz.

W. Metzler, J. B. und Direktor. _______ Hartmann, erster Sscretair.

z Hdietnl- Ladung.

Nachdem der Nachlaß des verlebten hiesigen HandelsmannS Her; Lehmann Hauan, zur Deckung der schon angebrachten Forderungen unzureichend erscheint und deshalb der fonturß und gegenwärtige Ladung erkannt worden; so werden alle Diejenigen, welche an ersagten Nachlaß ex quocunqae juri» titale Spruch und Forderung ju machen haben, edictaliter hierdurch vorqeladm, um, Montags den 6. März 1815 Lormlttagß 10 llhr vor der Gerichts. Commission entweder per^ulich oder durchhin» länglich bevollmächtigte Anwaldschafr ihre Ansprüche zu iiquidiren, und ibr Vorzugs- recht auszuführen , bey Vermeidung , daß sie ansonsten mit ihren Forderungen von der Masse ausgeschlossen werden sollen. Frankfurt, den i6 December 1814.

Provisorisches Gericht erster Instanz.

Z. W. Metzler, J. B. und Direktor.

- Hartmann, ir Secretair.

H d i c t a l l a d u n g-

Nachdem sich ans dem über den Nachlaß des verstorbenen btesigen Schneider» mnsters Christoph Heittrich Christian Bauschmidt gezogenen Inventar ergeben, daß dieser Nachlaß zu Bezahlung der Schulden nicht hinreiche, weshalb solcher denn auch von den Vormündern des Bauschmidtschen KindeS repudiirt, hiernächst aber der kon»