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Sterb- Haus

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Verstorbene von Frankfurt und Sachfenhaufem

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Wèyl. Herrn Christian Alexander Welker, gewesenen Handelsmanns nachgelassene Wittwe , grau Anna Sibylla, vorher verehl. gewes. Diez, geb. Rücker, alt 62 Jahr, io Monat, rz Tage.

Jacob Wenzel, Weingärtners Sohn, Friedrich Wilhelm, alt 6 Jahr, 8 Monat, 4 Tage.

Catharina Hofmeister , Dienstirragd aus Weinheim, alt 46 Jahr- Herrn Johann Daniel Friedrich Fester, Silberarbeiters Töchterchen, Wilhelmine Marie, alt 8 Monat, 18 Tage.

No. 5. Dienstag, den 10. Januar 1815.

Bekanntmachung

In Jnsatzklagsachen des hiesigen Bürgers und WagnermeisterS Johann Thoma» Hschenauer, gegen den hiesigen Gärtnermeister Johann Gregor. Hammer ?r ux. werden nachfolgend mMchnet« Grundstücke, auf welchen ein Jnsaßkapitâl von fl. 6co im 24 fl. Fuß, sammt ausgelaufenen Zinsen und Kosten, sonsten aber, soviel bekannt, keine »ei­tere Last hastet, von Gerichts wegen zum Drittenmal öffentlich feil geboten, nämlich:

1) 37 Ètze«7 2 Schuh Wingert, auf demRöderberg am krummen Weg, neben Deter Welb;

r) Ein Viertel, 76 Schuh Baumstück auf dem Röderberg neben Carl Rupprecht, und wird zugleich zu deren öffentlichen Versteigerung auf der Amtsstube deS Herrn «ezirksrichters DHs. Moritz, unter dessen Aufsicht und Leitung solche vorgenommen werden soll, Termin auf Dienstag den i7ten Januar 1815, Nachmittags 3 Uhr, hier­mit anberaumt.

Kauflustige können sowohl bey dem Jnsatzglâubtger , alS auch in der Kanzley de» pnterzsgenen Gerichts, woselbst bis zu dem angezeigten Dersteigerungs Termin allen, fallsige Gebote auf die bezeichnete Grundstücke zu Protocoll genommen werden, voll­ständige Einsicht und Auskunft erhalten.

Frankfurt am Mayn, den egten December 1814.

Provisorisches Gericht erster Instanz.

J. W. Metzler, J. B. und Director.

________ ,_________Hartmann, ister Sekretär.

Die Ehefrau des hiesigen Bürgers und SchreinermeisterS Johann Philipp Kap­pes , Henriette Friederike, geb. Fritz, ist mit Hinterlassung eines letzten WillenS ver­storben, in welchem sie ihren genannten Ehemann zum Erben eingesetzt hat.

Da nun letzterer um Immission gebeten, so fordert man alle diejenigen, welche an den Nachlaß aus irgend einem Grunde 4inen Anspruch zu haben glauben, hierdurch auf, binnen Drey Wochen bey unterzeichnetem Gericht solchen geltend zu machen, in» dem ansonsten nach Ablauf dieses Termins dem Testamentserben mit der nachaesucdttn Jmmrjsion willfahrt werden soll. Frankfurt, den 4. Jan. 1815.

Provisorisches Gericht erster Instanz.

Hartmann, ister Serpetair.