Einzelbild herunterladen
 

Frankfurter

In t e l! 1 Ze N z' B t a t t?

(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Krevtag- auSgegeben wird.)

Ro. 107. Dienstag, den 27. December 1814.

Bekanntmachung.

' In Jnsatzklagsachèn der Eröen weil. deS Herrn Pfarrers und konflstorialrath<S J.J.C Deeken geWl denhiestgen Schreinermeister Johann Wilhelm KaroS et uk. wird nachfolgend bezekchnete Dehausi-ng, ans welcher ein Jnsatzkapital von fl. 4000 im 24 fl. Fuße sammt aufgelauftnen Achsen und Kosten, sirdann fl. 2. pro censu prius J an löbl. Administrationsamt, item fl. i. 30 fr. èaternengeld , sonsten aber, so viel bekannt, keine weitere Last haftet, von Gerichtswegen zum drittenmale öffentlich ftilgrdoten , nemlich:i

eine Behausung in der Stelzengasse gelegen, ein- und anderseits neben Sei. ltrmeistcr Mohr und Schuhmacher Oderiinger, hinten auf das Gasthaus zum selben Hirsch stoßend, Dt. B zch. 235 bezeichnet, jur Gärtnerstube genannt, sammt Hinterhaus und aLen An- und Zubehörungen-

Kauflustige können sowohl bei gedachtem Znsatzcreditoren, als auch i«^ der Canzley deS unterzogenen Gerichts, woselbst inzwischen allenfalsiigr Gebote auf die erwähnte Be- Hausung zu Prctocost genommen werden, vollständige Einsicht und Auskunft erhalten.

Frankfurt den r^ren December 1814-

Provisorisches Gericht erster Instanz.

J. W. Metzler, jfrng. Bürger«, undDirettor.

Hartmann, ir Secretair

Obschon von unterzeichnetre Behörde bereits im Monat September d- J. durch das Jntelligenzrlatt zu Jedermanns Wissenschaft gebracht worden ist, ^ das, seit 1807 mit dem erwünschtesten Erfolg eingeführte, lind j des Betheiligten Jntresse sichern­de Brand Versicherungs- Institut) künftig allein für hiesige Stadt und deren Gebiet fort- bestehen werde; minder nicht bey der Liberalität der, d-eser Anstalt zum Grunde liegen, k genden Verordnung, deren thätigster und genauester Handhabung und gewissenhafter f Verwaltung abfeiten der zu Direktion dieses wichtigen Geschäfts niedergestzt bleibenden

amtlichen Behörde und aller behufigen und einschlägige-; polizeyamtlichen Berrichtusgen und Anstalten, und endlich bey dem bedeutenden innern Fond dieses Instituts kein Zweifel mehr gegen dessen ergiebige Sicherbeitsgewährung denkbar ist; solchergestallten sich dasselbe bey benenjenigen, welche seither noch keinen Antheil baron nehmen mögen, oder, weil sie ihre Gebäude in auswärtige Braudlöschungsanstalten eiuaeschrieben habe«, I nehmen können, in jeder Rücksicht empfehlungswürdig darsteflen muß; so soll man doch aus Vorsorge und guter Meynung, auch um allen Vorwurf, nicht zeitig gewarnt zu haben, auszuweichen, unverfchleii, auf Art und Weise, wie bereits im Jahr 1807 ge­schehen ist, noch einmal Jeden hiermit öffentlich aufmuntern / sich, so bald es nur i«.