(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags auSgegeben wird.)
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Obschon von unterzeichneter Behörde bereits im Monat Sevtember d. J. durch das Jntlllgenzblatt zu Jedermanns Wissenschaft gebracht worden ist, daß daS , 1807 mit dem erwünschtesten Erfolg eingeführte, und jcdeS Betheiügten Jntresse sichern. k de Brand Brrsicherungs Institut, künftig alt in für h-esige Stadt und deren Gebiet fort, bestehen werde; minder nicht bey der tiberallrär Ser, dieser Anstalt zum Grunde liegen-. - -enden Verordnung, deren thätigster und genauester Handhabung und gewissenhafter Verwaltung abseiten der zu Direktion dieses wichtigen Geschäfts niedergestzt bleibenden am lichen Behörde und aller dehusigen und einschlägigen polizepamtlichen Verrichtungen und Airstalten , und endlich bey dem bedeutenden innern Fond dieses Instituts kein Zweifel mehr gegen dessen ergiebige Sicherhrnsgewahrung denkbar ist; solchergcstallten sich dasselbe bea denenjenigen, welche seither noch keinen Antheil daran nehmen mögen, 1 oder, weil sie ihre Gebäude in auswärtige BrandlöschungSanstalten eingeschrieben haben, nehmen können, in jeder Rücksicht empfthlungSwürvig darstellen muß; so toll man doch auS Vorsorge und guter Meynung, auch um allen Vorwurf, nicht zeitig gewarnt zu haben, auszuweichen, unverfehlen, auf Art u: d Weise, wie bereits im Jahr 1807 ae. schehen ist, noch einmal Jeden hiermit öffentlich aufmuntern, sich,,so bald-es nur immer seine Verdâltnisie erlauben mögen, zu seinem eigenen Besten diese wahre und er. »erbte Wohlthat, annoch in dem Sauf dieses JahrS, zu Nutze zu wachen
Man füget dieser Aufmunterung noch diese Nachricht bey, daß sich bereits daS L 'Gräflich Jngelheimifchè Dorf Oder Erlenbach und der Gräflich SolmS.Rödklb«im:scke Antheil des Dorfs Nieder Ursel von ihren Herrschaften autorisiren lassen, in diesem so wohlthätigen Institut mit den ansehnlichsten Ansätzen zu verbleiben, somit seinen Werth danknehmigst anzuerkennen.
Im U'brigen hat eS bey dem Inhalt der Brand Affecuranz Verordnung und dem Jnscnpte vom 9. July 1807 nochmalen sein unabänderliches Bewenden, daß Kuratoren, Administratoren, Stiftungen und Vormünder schuldig fi-d, die ihrer Vorsorge anver. trauten Bauten einschreiben zu lassen, so wie es auch ohne konsens des Jusanglatzbigers, i keinem Schuldner gestattet sey , wieder aus dem Institut herauSzutretten.
Frankfurt den Sten December 1814«
Von Frankfurter Brandversicherungsanstalt wegen.
Edietal-Zadung.
I Der hiesige Burger und HandelSmann Bengerath der Aeltere hat bey unterzeichnetem Bericht Sie Anzeige gemacht, daß sein Vermögen zur Berichtigung seiner Schul, den nicht hinreiche, und deshalb um Zulassung zur RechtSwvhlthat der Güterabtretunß