(welches auf he» Keinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytag-
, ausgegeben wird.)
Rv. 104. Freytag, den 16. December 1814.
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Bekanntmachung. >
Pferd etaxe - Restanten betreffend.
ASe diejenigen, welche mit Entrichtung der jedes Jahr voraus zu bezahlenden Pferdeta^e annoch im Rückstand sind, werden anwit in Gemäßheit der bestehenden Verordnung ernstlich aufgesorSert, solche noch im kaufe dieses Jahres um so gewisser ansonsten zu gewärtigen haben, daß mit Anfang deS kommenden ' Zah-.es, sämmtliche dahièe öesinMche Pferde durch eine dazu zu bestellende Person von Neuem werden aufgensmmen, und für ein jedes Pferd, wovon die Tage noch nicht berechtiget, die darauf gesetzte ed'ctmâßige Strafe von zoRthlr- sofort unnachfichtlich brygetriebrn werden wird. Frankfurt, den isten December 1814.
Recheney , Amt.
. E d i c t al-Ladung
Asis diejenige, welche.an den Nachlaß deS vormÄig Großheczogl- Würzburgifchen, in der Schlacht bew Jüterbock gebliebenen Herrn Lieutenants August von Brentano, zu dessen Bezug sich sowohl die Frau Mütter dès defuncti, als auch dessen Halbgeschwister angemesdet, ex quocunque capite einen rechtlichen Anspruch zu machen haben,^ werden estictsüier hierdurch vorgeladea, solchen Anspruch binnen eines peremtorischen Termins von Drey Monaten bey unterzeichnetem Gericht, mittelst eines in legaler Form bevollmächtiMn hiesigen Anwaldts, so gewiß an- und guszuführen, als ansonsten nach Ablauf dieses Termins der fragliche Nachlaß an den - oder diejenigen der sich dargèstellwn Prätendenten, welche Urtel und Recht dazu befähigen wird, ohne Cau° tion verabfolgt werden soll- ,. ,,,
Es wird auch hinkünftig keine weitere Ladung, dann an hiesiger GerichtSthure, und zwar nur zu Anhörung des rexrsäWts hac citaiione ergehenden Final - Erkenntnisses erlassen werden. Frgrikfurt a M. dew 14. Nov. 1814-
, . Prov. Gericht ister Instanz.
J. W. Metzler, J. B. und Direktor.
Hartman«, rr Secretair.
Auf Ansuchen der über die Kinder ister und Ster Ehe des verstorbenen hiesigen BurserS und B-erbrauermeisteeS Joh. Philipp Heinrich, so wie dessen nachgelusienen Wittwe, und in Semash-it Dekrets deS Hochlöbl. Verichts ister Instanz vom 3» Aug.
J. joL eine in der «eißadlergaffe belesrne, mit Lit. 8 No. 28 bezeichnete, zum Nach-