(welches auf dem flehten Hirsch-raben F 77 DienstMs und Frevtag- auSgeZeben wird.)
Ro. 99. Dienstag, den 29. November 18x4. H
Bekanntmachung.
Don jeher haben während einer jeden hier in der Stadt ausgebrochenen Feuers- Brunft die sämtlichen, in zahlreicher Menge anwesenden Handwerksgesellen durch Dar- reichen der Him-r zum Löschen âuch ihrer Seils nü^liche Hülfe gele-stet.
Dieser so wichtige Theil der Löschw-stalten ist in den letzten Jahren der Unordnung und Ungebundenheil sehr in Verfall gerathen, und soll ohne langem Aufschub wieder hergestellt werden. ,
KZ werden demzufolge in Auftrag Eines Hochedeln RathS
1) die Meister sämtlicher Handwerker hierdurch angewiesen, sobald daS Feuerhorn geblasen und die Trommel gerührt wird, ihre sämtlichen Gesellen auf die in einer besondern an diese gerichteten Verordnung beschriebenen Sammelplätze auf daö schleunigste zu schicken.
8) Eben daselbst haben' sich sofort ^te Hälfte der Geschwornen von jedem Handwerke einzufinden, und, wenn eine hinreichende Anzahl der Gesellen beysammen ist, selbige nach der Brandstätte hirezuführen, woftlbti diese nach Ecfor'oecniß der Umstände und der von dem KorpS-Kommando zu erhaltenden nähern Weisung ge- tr ts, sich in Reihen zu stellen, und einander Sie Eimer zum Löschen hin- und hcr- p.reichtn hüben. - •
3) liegt den Geschwornen ob, die Aufsicht über die Gesellen mit halten zu helfen, daß selbige nicht eher sich wieder entfernen, alS biS der Brand völlig gelöscht ist, auch daß sonst alle Störung verhütet werde.
4) Diejenigen Gesell 'n, welche sich entweder weigern, diese Pflicht für das allgemeine Wohl zur Zeit der Gefahr zu erfüllen, oder ans Nachlässigkeit zurückblerden, sind von ihren Meistern dem unterzogenen Amte jedesmal gleich zur Bestrafung anzuzeigen.
um die gegenwärtige erneuerte Verordnung zu möglichst allgemeiner Kenntniß zu «tnsfn/ und sich deren unausfttzsicheü Beobachtung desto mehr zu versichern, soll Zie-
eben sowohl M diejenige andere vom heutigen Tage, welche die Gesellen immlt- lelSür anßkht, sticht M den "sämtlichen Geschworner! zur BuStheilung an ihre Mitmei- 4 ln hinlänglicher Anzahl zugesendet , sondern auch eine wie die andere den Nach- l>ch!sbiättcrn crngerückt, die untere auch noch besonders auf allen Gesellen- Herbergen °"Leschlzgen werden. Frankfurt, Ben* ?ten November 1814-
Polizsy, Amt.
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. In Auftrag Eines Hochedeln RathS werden sämtliche hier jeweilen anwesende Ge.
Len der H^dwerker anfgrfordert und angewiesen, so oft ein Brand in der Stadt ent*
und Ssts Fruerhorn geWaftn z oder deshalben die Trommel geschlagen wird,