EM MyliM zu No. 98. Freytag, den 25. November 181$
B S S K n n L M a ch U N ß.
Von jeher haben während einer jeden hier in der Stadt ausgebrochenen Feuers- Brunst öte sämtlichen, in zahlreicher Menge anwesenden Handwerksgesellen durch Darreichen der Eimer zum Löschen auch ihrer Seits nützliche Hülfe geleistet.
Dieser so wichtige Theil der Löschanstalten ist in den letzten Jahren der Unordnung und Ungrbundenbeit sehr in Verfall gerathen, und soll ohne langem Aufschub wieder hergestellt werden.
Es werden demzufolge in Auftrag Eines Hochèdeln Raths
1) die Meister sämtlicher Handwerker hierdurch angcwi-sen, sobald das Feuerhorn geblasen und die Trommel gerührt wird, ihre sämtlichen Gesellen auf die in einer besondern an diese gerichteten Verordnung beschriebenen Sammelplätze auf das schleunigste zu schicken.
5) Eben daselbst haben sich sofort die Hälfte der Geschwornen von jedem Handwerke einzufinden, und, wenn eine hinreichende Anzahl der Gesellen beysammen ist, selbige nach der Brandstätte hinzuführen, woselbst diese nach Erforderniß der Umstände und der von dem Korpv-Kommando zu erhaltenden nähern Weisung gemäs, sich in Reihen zu stellen, und einander die Eimer zum Löschen hin- und hec- zureichrn haben.
3) Liegt den Geschwornen ob/ dir Aufsicht über die Gesellen mit Halten zu helfen, daß selbige nicht eher sich wieder entfernen, als bis der Brand völlig gelöscht ist, auch daß sonst alle Störung verhütet werde.
4) Diejenigen Gesellen, welche sich entweder weigern, diese Pflicht für das allgemeine Wohl zur Zeit der Gefahr zu erfüllen, oder aus Nachlässigkeit Zurückbleiben, sind von ihren Meistern dem unterzogenen Amte jedesmal gleich zur Bestrafung anzuzewen.
Um die gegenwärtige erneuerte Verordnung zu möglichst allgemeiner Kenntniß zu bringen, und sich deren unaussrtzlichen Beobachtung desto mehr zu versichern, soll die- selte eben sowohl als diejenige andere vom heutigen Tage, welche die Gesellen nnmrt- telbar angeht, nicht nur den sämtlichen Geschwornen zur Austheilung an ihre Mirmei- ^r in hinlänglicher Anzahl zugesendet , sondern auch eine wie dir andere der. ^ach- richtsblâtèrrw eingerückt, die letztere auch noch besonders auf allen Gesellen -Herbergen angeschlagen werden. Frankfurt, den 7tm November 1814.
- Polizey , Amt.
In Auftrag Eines Hochedeln Raths werden sämtliche hier jeweilen anwesende Gesellen der Handwerker aufgefordert und angewiesen, so oft en-'Zrand in der Stadt ent- Mt, und das Fèuerhorn geblasen, oder deshalben die Trommel geschlagen wird augenblicklich auf die für die verschiedenen Handwerker hierunter bestimmten Sammelplätze yinzueilen, von hieraus unter Anführung ihrer geschwornen Meister sich nach der Brandstätte zu verfügen, der daselbst von dem Corps. Commando zu erhaltenden Antrims zufolge sich in Reihen zu stellen, und die Ermer so lange hin- und herzureichen, W der Brand völlig gelöscht ist.
Sammelplätze.
O Vor dem Gasthaus« zum Römischen Kaiser auf der Zeil: die Gesellen von fämt- lichen Feuerhandwerkern, dann dre Sattler», Säckler-, Glaser- Gârt- Ntr- und Schuhmachergesellen.
S) Auf der «llrrhetligengaffe vor dem Brauhause: die Schreiner-, Dreher-, .
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