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Freytags
(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und auSgegeben wird.)
Ro. 98. Freytag, den-25. November
und und
1814.
Bekanntmachung.
In Jnsatzklagsachen der hiesigen Bürger und Handelsleute Fried. Oikerrieth Joh. Ad. Hermann Dick, als von der Treuckschen Zidevtommißadtumistraroren, des genannten Handelsmanns Fried. Osterrieth, pro prio noe. , geg.n dre Vormünder der Kinder des verstorbenen bürgrrl. FahndrichS und Bterbraucrmersters Shrrst. Roth wird nachfolgend bezeichnete Behausung / auf welcher ein Jnsatzkapital von fl. 5000 im 24 fl. Fuß, nebst aufgelaufenen Zinsen und Kosten, sodann i fl. 30 fr. pro censu priaa an Hrn. von Holzhausen, und fl. 3 Laternengeld an löbl. Bauamt, ssnst-n aber, so viel bekannt, keine weiterGLast haftet, von Gerichtswegen zum rtemnal öffentlich stil geboten, nämlich:
Eine neuerbaute Behausung zu Sachsenhausen, in der Cleeischen Hofgasse gelegen, Lit. 81 No. 215 bezeichnet, zur Stadt Rothenburg genannt, sammt allen An-- und Zubehörungen.
Kauflustige können sowohl bey den genannten Jnsctzkreditoren / als auch in der Kanzlev des unterzogenen Gerichts, woselbst auch alleufailstge Gebote auf die erwähnte Behausung zu Protokoll genommen werden, vollständige Et.'istcht und Auskunft erhalten.
Frankfurt am Map» , den yten November 1814.
, Provisorisch-s Gericht erster Instanz.
J. W. Metzler, I. B. lind Direktor.
Hartmann, rr Tecretarr.
Bey der erngttretenen hiesigen Staatsveranderung hat Ein Hochprèißlicher Senat verordnet, den gesellschaftlichen Verband mit dem bisherig Großhcrzoglikd- Frankfurts schm Brandversicherungs Institut durch die unterzeichnete Behörde auszukündigen, wovon dâ§ hierbrv detheiligte Pubstkum mit dem Anfügen in Kenntniß gefttzet wirch, daß 63t mit der General- Direktion bisher bestanden- wechselseitige sowohl gesellschaftliche «echte als Derhindlichkeiten, nach berichlisten vertragsmäßigen 1814c Schulh:gkei>--G w das Jahr 1815 aufhören, jedoch dresesehr wohstsätige Anstalt nach der ftittzer-.aen Einrichtung ohne zu besorgenden Nachtheil für die Interessenten fernerhin iortbesiehen v^erde — sonach diejenige ,• welche an diesem geftUchaftirchM Verband bis letzt noch keinen Antheil genommen haben, und dermalen solchem t-yzutreten gesonnn sind, auch ^ene diesem Institut bereits bepgetrrtene HauSeigenthümer, dre an denen versicherten Eapitalien eine Veränderung tu erwükken gedenken, sich in dem Lastf dreses Vèonats November bey Unterzeichneter Behörde zu melden haben.
Frankfurt, den ifttn November 18.-4. V -
Frankfurter Brandversicherungsanstalt.