(welches auf dem kleinen Hirschgrabeu F 77 Dirnstagö und Frevtags ^ auZLegeörn wird.) /^
No. 97. Dienstag, tcn 22. November 1814. ^
Bekanntmachung.
Bon jeher haben wahrend einer jeden hier in der Stadt auSgebrochenen Feuers. Brunst die sämtlichen, in zahlreicher Menge anwesenden Handwerksgesellen durch Darreichen der Eimer zum Löschen auch ihrer Seits nützliche Hülfe geleistet.
Dieser so wichtige Theil der Löschanstalten ist in den letzten Jahren der Unord» nung und Ungtdundenheir sehr in Verfall geratht/., und soll ohne längern Aufschub wieder hergestellt werden.
Es werden demzufolge in Auftrag Eines Hochèdeln Raths
1) die Meister sämtlicher Handwerker hierdurch angewiesen, sobald das Feuerhorn geblasen und die Trommel gerührt wird, ihre sämtlichen Gesellen auf dre in einer besondern an diese gerichteten Verordnung beschriebenen Sammelplätze auf daS fielennigüe zu schicken
2) Eben taugst haben sich sofort die Hälfte der Geschwornen Son jedem Handwerke einzusinden, und, wenn eine hinreichende Anzahl der Gesellen beysammen ist, selbige nach der Brandstätte hinzuführen , woselbst diese nach Erfordernis- der Umstände und der von dem Korps-Kommando zu erhaltenden nâhern Weisung gemäs, sich in Reihen zu stellen, und einander die Eimer zum Löschen hin» und hrc- zureichen haben.
3) Liegt den Geschwornen ob, die Aufsicht über die Gesellen mit Halten zu helfen, daß selbige nicht eher sich wieder entfernen, als bis der Brand völlig gelöscht ist, auch daß sonst alle Störung verhütet werde.
4) Diejenigen Gesell'n, welche sich entweder weigern, diese Pflicht für das allgemeine Wohl zur Zeit der Gefahr zu erfüllen, oder aus Nachlässigkeit Zurückbleiben, sind von ihren Meistern dem unterzogenen Amte jedesmal gleich zur Bestrafung anzuzeigen.
Um die gegenwärtige erneuerte Verordnung zu möglichst allgemeiner Kenntniß zu bringen, und sich deren unausfctzlichen Beobachtung desto mehr zu versichern, soll dieselbe eben sowohl als diejenige andere vom heutigen Tage, welche die Gesellen unmit- tflbar anWt, nicht nur den sämtlichen Geschwornen zur Austheilung an ihre Filmet* sier in hinlänglicher Anzahl z »geendet, sondern auch eine wie die andere den Nach. riWhtäNrn eingerückt/die letztere auch noch besonders auf allen Gesellen-Herbersten angeschlagen werden. Frankfurt, den ?ten November 18 f 4.
Pochey , Amt.
In Auftrag Eines Hoâedeln Raths werden sämtliche hier jeweilen anwesende Gesellen der Handwerker aufgefordert und angewiesen, so oft ein Brand in der Scadt ent» M/ und das Femrhorn geblasen , oder deshalbm die Trommel geschlagen wird