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An t e l l ig e n z »Bla t t, (welches auf dem Keinen Hirschgraben F 77 DèmßaMtm- Fseytags auSgegeben wird.)
Ro. 96. Freytag, den 18. November 1814.
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z Bekanntmachung.
Von jeher Hatzen während einer jeden hier in der Stadt ausgebrochenen Feuers- Brunst Sie sämtlichen, in zahlreicher Menge anwesenden Handwerksgesellen durch Dar- reichen der Eimer zum Löschen auch ihrer SeitS nützliche Hülfe geleistet.
Dieser so wichtige Theil der Löschanstalten ist in den letzten $4«n der Unordnung und Ungebundrnheit sehr in Verfall gerathrn, und soll ohne längern Aufschub »itder hergestellt werden-
ES werden demzufolge in Auftrag Eines Hochedeln Raths
x) die Meister sämtlicher Handwerker hierdurch angewiesen, sobald das Feuerhorn geblasen und die Trommel gerührt wird, ihre sämtlichen GeseSen auf die in einer besondern an diese gerichteten Verordnung beschriebenen Sammelplätze auf das : schleunigste zu schicken. > *
r) Eben daselbst haben sich sofort die Hälfte der Geschwornen von jedem Handwerke einzufinden, und, wenn eine hinreichende Anzahl der Gesellen beysammen ist, sel- bigr nach der Brandstätte hinzuführen, woselbst diese nach Erforderniß der Um» stânde und der von dem KorpS-Kommando zu erhaltenden nähern Weisung ge. mâè, sich in Reihen zu stellen, und einander die Eimer zum Löschen hin» «nd her.
3) ließt öen Geschwornen ob, die Aufsicht über die Gesellen mit halten zu helfen, ' daß jfiMge nicht eher sich wieder entfernen, ellS bis der Brand völlig gelöscht ist, auch daß sonst alle Störung verhütet werde.
I 4) Diejenigen Gesellen, welche sich entweder weigern, diese Pflicht für das allgemeine Wohl zur Zeit der Gefahr zu erfüllen, oder auS Nachlässigkeit Zurückbleiben, sind I von ihren Meistern dem unterzogenen Amte jedesmal gleich zur Bestrafung anzuzeraer.. kt um die gegenwärtige erneuerte Verordnung zu möglichst allgemeiner Kenntniß zu pn, und sich deren unaussrtzlichen Beobachtung desto mehr zu versichern, soll dir- P « eben sowohl alS diejenige andere vom heutigen Tage, welche die Gesellen unir.it» angcht, nicht nur den sämtlichen Geschwornen zur AuSthrtluyg an ihrs Mitmei- btt in biolänglicher Anzachl zugesendet, sondern auch eine wie die andere den Nach» MMänern eingerückt, die letztere auch noch besonders auf allen Gesellen-Herbergen ^schlagen werden. Frankfurt, den 7ten November 18x4. ~
Polizey , Amt.
L In Allste - Eines Hochedeln Raths werden sämtliche hier jrweiltn anwesende Ge, ikllen ttt Hx -Hwerker aufgeftwdert und angewiesen, so oft ein Brand in der Stadt ent» W/ unb ygs Feuerhorn geblasen , oder deshân die Trommel geschlagen wird, ^tnblickjjch auf tit für dtz verfchit-mst Hqnhchrrftr hst^nttr bestimmm SgUmkl.