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Zn è e L i i g e u z » B lat t, (wtlchrö auf dem klemm HKfch^âi F 77 Sim^ßgSiun^ FredtaL- auSgegeben wird.)
Ro. 95- Dienstag, den 15. November 1814.
Bekanntmachung.
Don jeher haben während einer jeden hier in der Stadt ausgebrochenen Feuers- Srunfr die sämtlichen, in zahlreicher Menge anwesenden Handwerksgesellen durch Dar« Wen der Eimer zum Loschen auch ihrer Seits nützliche Hülfe geleistet.
Dieser so wichtige Theil der Löschanstalten ist in den letzten Jahren der Unord- , WS unL-Ungebundenheit sehr in Verfall gerathen, und soll ohne langem Aufschub kisSec hergestellt werden.
Es werden demzufolge so Auftrag Eines Hochedeln Raths
l) die Meister sämtlicher Handwerker hierdurch angewiesen, sobald das Zenerhor» , geblasen und die Trommel gerührt wird- ihre sämtlichen Gesesten auf die in einer besondern an diese gerichteten Verordnung beschriebenen SwBmelplatze auf daS schleunigste tu schicken.
5) Eben daselbst haben sich sofort die Hälfte der Geschwornen von jedem Handwerke einzusinden, Und/ trenn eine hinreichende Anzahl der Gesellen beysammen ist, selbige nach der Brandstätte hinzuführen, woselbst diese nach Erforderniß der Umstände und der von dem Korps-Kommando zu erhaltenden nähern Weisung gemäs, sich in Reihen zu stellen« und-einander die Eimer zum Löschen hin» und her» zureichen haben.
3) liegt den Geschwornen ob, die Aufsicht über die Gesellen mit halten zu helfen, daß felsige nicht eher ßch wieder entfernen, als bis der Brand völlig gelöscht ist, auch daß sonst alle Störung verhütet werde.
4) Diejenigen Gesellen, welche sich entweder weigern, diese Pflicht für das allgemeine Wohl zur Zeit der Gefahr zu erfüllen, oder auS Nachlässigkeit zuruckölethen, sind von ihren Meistern dem unterzogenen Amte jedesmal gleich zur Bestrafung anznzeigen.
^N die gegenwärtige erneuerte Verordnung zu möglichst allgemeiner Kenntniß zu Wn, und sich deren unaussetzlichen Beobachtung desto mehr zu versichern, soll Sie» ^e eben sowohl als diejenige andere vom heutigen Tage, welche die Gesellen nnmit- an gebt, nicht nur den sämtlichen Geschwornen zur Austhetlung an ihr'e Attmei» 'n Anfänglicher Anzahl zugesendet, sondern auch eine wie die andere den Nach- WtylätUwj eingerußt, die letztere auch noch besonders auf allen Gesellen. Herberge« ratschlagen werden. Arankfurt, den ?teu November 1814.
Polizey, Amt.
In Auftrag Eines Hochedeln Raths werden sämtliche hier jewbilen anwesende Ge-. Mwder Handwerker aufgefordert und angewiesen, so oft ein Brand in der Stadt enr-
und dös Zeuerhorn geblasen , oder drShalbcn die Trommel geschlagen wird, ^Ltnblicklich auf die für die perschiedeneu handWerkrr Hierunter bestimmten Sammel-