Frankfurter
Intel! t g e N z» B la t t,
(welches auf dem fftiatn Hirschgraben F 77 Dienstags und ArevtagS ausgegeben wird.)
Rs. 94. Freytag/ den n. November 1814.
Bekanntmachung. <
In Jnsatzklagsachrn des Herrn Pfarrers Lorenz Fichdmüller und der «bmtWrat'OM dir randpreLigerwittwenkaffe, gegen den hiesigen Burger und Gchlossermeister Friedrich HeLor Krämer et uxor., wird nachfolgend bezeichnete Behausung, auf welcher zwey Uatzkapitâlièn zu gleichen Rechten von resp. fl. 2000 und fl. 1600 im 24 fl Fuß, nist ausgelaufenen Zinsen und Kosten, sodann 22! fr. Grundzins an löbliches Admi- Hrationsamt, 11$ fr. Weinsteuer und fl. 6 Laternengeld, sonsten aber, soviel bekannt, feine weitere Last haftet, von Gerichtswegen wiederholt zum rstenmal öffentlich feilge- ielrn, nämlich:
Eine Behausungsn der Fahrgsffe auf dem Plâtzgen gelegen, mit Lit. A Ko. 145 bezeichnet, zur kleinen Sonnenuhr genannt, mit Feuerrecht versehen.
SsnSuftige können sowohl bey den TnsLtzcreditorm, alS auch in der Kanzler deS VnteizogMn Gerichts, woselbst auch allenfallfige Gebote auf diese Behausung zu Pro- Ma genommen werden, vollständige Einsicht und Auskunft erhalten.
Frankfurt am Mapn, den L7sten October 1814.
Provisorisches Gericht erster Instanz.
I. W. Metzler, J. B. und Director.
, V - â Hartmann, ister Secretair.
In Jnsatzklagsachrn des hiesigen Bürgers und Schatzungsschreibers, Johann Jacob gegen die Vormünder der Kinder des verstorbenen hiesigen Bürgers und Schnei» ^metfhrd Anton Pausch, wird- nachfolgend bezeichnete Behausung, auf welcher ein ^srtzkapita! von fl. 4200 im 24 fl Fuß, sammt ausgelaufenen Zinsen und Kosten, so» M i fl. 30 kr. Laternengeld, sonsten abev , so viel bekannt, keine wettere Last haftet, '"n Teerchts wegen wiederholt zum Ztenmal öffentlich feil geboten, nämlich: ' - Eine Behausung in der Stelzengasse, neben Herrn Postmeister Klees und dem
. PürtkercheWer Schmidt gelegen, Lit. B No. an bezeichnet,
wird zugleich zu deren öffentlichen Versteigerung auf der Amtsstube des ersten Hrn. ^klükZrichters Dr. Moritz, unter dessen Aufsicht und Leitung solche vor sich gehen soll, Swmnt auf den i§. Nov- a, c., Nachm. 3 llbr, hiermit aaberarmt.
t Kauflustige können sowohl bey dem Jnsatzgläubiger als auch in der kanzley deS Erzogenen Gerichts, woftlbsten auch, bis zu dem angezrigten »ersteigerungstermin, Mnfahflge Gebote auf die fragl. Behausung zu Protokoll genommen werden, vollstan- M Einsicht und Auskunft erhalten. Frankfurt, den 27sten Ociobrr 1814. Provisorische Gericht erster Instanz.
J. W. Metzler, J. B. und Directsr.
Hartmann, it Secretair.