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(welches auf dem kleinen Hirfchgraben F 77 Dienstags und FrevtagS ausgrgeörn wird.)

Ro. 91. Dienstag, den 1. November 1314.'

Beka n ntmschu n g.

Gestern Mostgen hat man bey der! sogenannten schönen Aussicht otttoBern Main- unfern der daselbst in den Main fl eßenden Antauche die Leiche eines, dem «n» Mn nach frischgebornen Kindes, weiblichen Geschlechts gefunden.

Verschiedene Umstände rechtfertigen die Vermuthung, daß dieses Kind ausgetragen mb lebend geboren worden sev. An dem Körper selbst sind äußerlich mehrere Berlez- Mgen wahrzunehmen, die jedoch von den Ratten, welche sich in den Antauchen häu­fig außalte«, Herzuruhren scheinen. Auch fand man bey demselben ein zum Theil um bc» Körper gewundenes grobes ÄüchenbandtuH, in welches die Buchstaben M. C. und die Zahl 12. roth eingezeichnet iss. x

, Da die bis jetzt angestellten polizer-lichen L?achforschungen weder von der Mutter dieses Kmdès^noch von dem früheren Thu- ^ -and eine nähere Spur an Handen ge­ben, so bringt man diesen Vorfall zur öffentlichen Kunde, und fordert einen jeden, der Kruder irgend einen Aufschluß zu ertheilen im Stande ist,'zur ungesäumten Mitthei- Mg hiermit auf, wogegen man den Anzeiger verhältnißmaßig belohnen und seinen «kiven auf Verlangen geheim halten wird.

Frankfurt am LZsten Oktober 1814.

Pslizsy # Amt.

Ohn geachtet erst vor wenigen Tagen -H- langst bestehende Verbot gegen daS Gießen, Schwärmer und- Raketenwerfen-1 r.erhalb der Stadt sowohl alS auf den Legen und Straßen in ihren Umgebungen zur Nachachtung eines Jeden erneuert wor- w ist, so hgt doch die Erfahrung bewiesen, » dieser höchst unschickliche und gefähr­de Unfitfl von manchen ungescheut, vor wir nach fortgetrieben werde, und es ist so- P zur Kenntniß gekommen, daß am Abc^d des ryten Oktobers von dem dicssei- M Main-Ufer aus eine Kugel gegen das Deutsche Haus hin, worin sich noch immer Militär-Hospital befindet, adgkschossen.1 orden ist.

Vorgänge dieser Art machen es dem uytecrichneten Ämtr zur unerläßlichen Pflicht, ^.Verhütung ähnlicher Frevel und zur Abrr.?dung der dadurch veranlaßten Lebrns- -ktahr, die wirksamsten Maasregeln zu ergre-srn.

ES wird daher auf höhere Weisung nochmals aSes Schießen und Abbrennen von Mecroerk innerhalb der Stadt und den G^rte nhäusern auf das ernsigemessenste unter- W/ und zugleich bemerkt, daß die Militär - Wachen und Datrsuillen, so wie das

- Personal angewiesen sind, einen zeden, welcher sich ferner noch beygehen lassen ditftm Verbot zuwider, zu schießen oder sonstigen Unfug mit Anzünden von Pul

" "' d. 8. zu verüben, auf der Stelle zu «rr$hto>/ wo hiernachst ein solcher mF