Frankfurt er
ZNterLigeNz ♦ B lat t/ (welches auf dem kleinen Hirschgraden F 77 Dienstags und FreytssS ausgegeden wird.)
Ro. 88. Freytag, den 21. October 1814.
Bekanntmachung.
In der Nacht vom 8. auf den 9. d. M. wurden in einem etwas entlegenen Hause Wer aus einem zu ebener Erde befindlichen Zimmer nach der Straße zu, mittelst Hr. i Nung eines in dem Fenster angebrachten Glasthürchenè, an welchem der innere Rie-
-kl nicht verschlossen war, nachdenanntè Gegenstände entwendet:
Eine silberne Zuckerdose ohne Klas. /
Diverse Kleinigkeiten theils von Silber, theils plattirt.
Eine Bsrstecknadel mit einem Solitair und kleinern Brillanten besetzt; werth zsofi.
Eine Rolle in blau Papier mit 100 Stück holländischen Dukaten , wovon einige uberwichtig, andere-zu leicht waren, alle ganz neu.
Eine Rolle in weißem Papier mit 50 Stück doppelten Napoleons.
Verschiedene Silbermünzen, worunter 175 Stück KonventionSthaler von seltenem Gepräge.
. Eine Taschenuhr von l’Epine in Paris, emsillirt, der Name l’Epine steht auf dem s!fferbla!t; Ziffer, Zeiger ünd Drücker mit Brillanten besetzt, daran ein Uhrband von Daunen Haaren in Gold gefaßt, mit goldenem Schlüssel undPettschast mit Karniol.
Eine Lorstecknadel mit 14 kleinen Brillanten 100 ft an Werth.
Ein Paar lange grau weiße Kasimir-Beinkleider, worin ein von weißen Perlen èksrrickter grün seidener Gelddeutel mit Dukaten , Friedrichsd'or und etwas Silbergeld.
Ein Hosenträger von röthlichem keder mit gelber Seide gefüttert, wenig gebraucht. .
Diverse Kleidungsstücke von grauem Tuche nebst Hemden und Halstücher- Mehrere Hemden H gezeichnet, wovon die meisten von fein baumwollenen Zeug : w Percal.
Mehrere feine Halstücher.
Mehrere feine Strümpfe von Baumwolle, worin I H 12 gewebt ist.
Mehrere feine Sacktücher/ theils von Baumwolle, theils von Batist, letztere C H# «fee mit « gezeichnet.
Der V rracht dieses Diebstahls fallt auf 2 unbekannte junge Bursche, von welchen angeführt werden kann, daß sie Frackröcke von dunkler Farbe und runde Hute trugen.
. Indem man solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringt, fordert man alle '»'/welche von diesem Diebstahl nähere Nachricht zu geben im Stande seyn sollten, .
W dem unterschriebenen Amte alsbald mitzutheilen; zugleich wird demjenigen, finod ■ Thäter entdecke, und zur Wiedererlangung des Gestohlenen, oder auch nur ton » da""", bkhüiflich ist, nebst Verschweigung seines Namens eine Belohnung 300 zugesichert. Frankfurt, den roten October 1814.
Polizey ; Amt.