Frankfurter Zn t e II UeNz» Blatt,
(welches auf dem kleinen Hirschgrabrn F 77 Dienstags und FrrytasS auSgegeben wird.)
Ro. 87. Montag, den 17. October 1814.
Bekanntmachung.
Die Herren Eigenthümer resp. Miether sämmtlicher vordem Kirchenstühle auf der * Emporbühne der St. Cachariuenkrrche gegen der Kanzel über^ rechts nach der Me ju, werden «sucht, diese Stühle Vormimgs, am i8Un dieses, zum Gebra ch - i« èfftntlichen Behörden , zu überlassen.
Die zu Anordnung der Feyerlichkeiten des ig. und 19. eigends niedergefchte Deputation.
J. I Roth Han, j. V. Dr. et Senator.
Pa b 1 i c a n d u m.
Die Feyer des Jahrestags des ewig denkwürdigen Sieges bey Leipzig , welchem Deutschland seine Befreyung verdankt, ist der gerechte Wunsch Sines Hochedlen Kaths und gefammter Löblichen Bürgerschaft.
Je mehr Sin Hochedlek Rath von der Allgemeinheit dieses Wunsches über. W ist, desto vertrauensvoller erwartet Hoch derselbe von sämmtlichen hiesiKku «Wern und Einwohnern, daß jeder aus allen Kräften dazu mitwirken werde, daß Wä die Würde dieses Festes störe.
Damit aber das Ganze nach einer bestimmten Ordnung und im Zusammenhangs ^"fich gehe, wird FslgendeS zur allgemeinen Kenntniß gebracht:
Beschreibung der am 18. und 19. Oktober 1814 zum Jahresgedächtniß der Schlacht bey Leipzig statt habenden Feyerlichkeiten.
ec dauert bis 5 Uhr Nachmittags, von wo an ua> das Puvuenm Weise übersäst, welche dem Dankgefühl gegen den Allmächtigen
11. DaS in ganz Deutschland gefedert werdende Fest wird am 17. Oktober in ver «ie-idstunde von 5 bis 6 Uhr durch das Lauten aller Glocken in der Stadt und ^ ^n^Dorffchaften angekündig^ welches am 18. Morgens von 6 biS 7 Uhr wieder
Der t8. Octoder ist theils religiöser Fevertag, theils Dolksftst.
1. Die religiöse Fepec dauert bis 5 Uhr Nachmittags, von wo an sich das Publikum J: oreude auf eine Weise überlaßt, welche dem Dankgefühl gegen den Allmächtigen ns der unmrrtelbar vorangcaangenen religiösen Feyer angemeßen ist.
*«f^, J* Während der religiösen Feyer müssen alle Laden, Gewölbe unS Wcrkstâtten »eilhioffsn feöm
ü( J/ Um zehn Uhr Bormittags wird in allen christlichen Kirchen Gottesdienst in « Der Rath verfügt sich in Corpore. unter dem gewöhnlichen Kirchongeläute M St. Katharinen-Kirche, âo der Pürger» Ausschuß sich ebenfaÜS einfindet, und