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, (welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags auSgegeben wird.)

Ro. 84. Freytag, den 7» October 1814.

Bekanntmachung.

Eine Beschwerde des hiesigen Nachrichters: daß abgängige und wasenmäßige Pferde Ä anderes Vieh heimlich aus der Stadt oder deren Gemarkung aus die Salmiak» Nrif nach NiKerrad gebracht und zur Verkürzung seiner kontraktmäßigen Einkünfte dahin verkauft würden, veranlaßte schon vor einigen Jahren den pslizeylicken Befehl an die Examinatoren und Polizepdiener an den Thoren , so wie rückstchèlich der Stadt» Gemarkung und Höfe an die Feldschützen, darauf zu sehen, daß kein dergleichen wasen» mäßiges Vieh durch andere als deö Nachrichterskmchte hinauSgeführt und auf Seite geschafft würden. — Dessen ungeachtet ist neuerdings zu vernehmen, wie einer so noth­wendigen Maasregel zuwider abgängige mit unter rotzige Pferde, auch wohl anderes mit der Seuche behaftetes Vieh unmittelbar hinauSgeführt, auch wohl gar noch auf demLande an Unwissende verkauft werden, wovon Verbreitung der Seuche, als die nächste unvermeidliche Folge entsteht, und unsägliches Unheil gestiftet werden kann.

Zur Verhütung größerer Gefahr, auch des dem Nachrichter dadurch zugehenden mhrern Nachtheils findet man sich vermüfsigct, dergleichen Unfug hiermit zur öffent» Kenntniß zu bringen, jedermann.vor dem Ankauf von Pferden und ander« von unbekannten Leuten zu warnen, insbesondere aber zu verordnen, weder in «r Nedt noch in deren Gemarkung durchaus kein angestecktes oder sonst wasenMäf-

Vieh, worunter auch daS krepirte zu verstehen, durch andere als die Knechte deS : «achklchters, welchem zu solchem Ende jedesmal die Anzeige sofort gemacht werden «uß,h,nauSschaffen zu lassen, bey Vermeidung das die Dawiderhandelnden nicht nur

Legung der dem Nachrichter entzogenen Gebühr angehaften, sondern auch noch upercteg mit angemessenen Strafen belegt werden sollen.

Die Thorschreiber, Examinatoren, Polizevdiener und Feldschützen werden zu ge» "Mr desfallsiger Aufsicht überall hiermit zugleich von neuem ernstlich angewiesen.

Frankfurt , den Zten October 1814.

Polijey 1 Amt.

Man hat gestern einen fremden verdächtigen Menschen angehalten, und bey dem» morn eine Dose mit einem Miniatur-Gemälde vorgefunden, über deren rechtmäßigen rrwcrb er sich nicht glaubhaft auSzuweisen vermochte.

, Derzenige, welcher demnach an diese Dose einen rechtmäßigen Anspruch machen Mn, hat sich bey der unterzogenen Behörde baldigst zu melden.

Frankfurt am isten October 1814« ~

Polizey ; Amr.