Frankfurter
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(PklchtS auf dem kltinen Hirfchgraden F 77 Dienstags und FrtvtâL-
auSgegeben wird.) -v
Ro. 80. Freytag, den 23. September 1814.
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Bekanntmachung.
M rchen d. M. zwischen $ auf 12 bis 4 Uhr Nachmittags wurde in einem WirtHS-. - tonst dahstr einem Meßfremden mittelst gewaltsamer Erbrechung seines KofferS nach. . ,Heiide Geldsorten entwendet:
é 4 doppelte fr^zösische Schild» Souisd'or,^ r Douveraind'or, i Quart spanische Quadiupel, 2 pabstliche Dukaten (eine sede vacante), 10 bis 12 östreichische und holländische Dukaten, unter welchen âich eine Rhein-Dukate, vom Jahr 1764 und 6 — 7 Rap^leonSd'or.
Dieses Gold war fast sämtlich in einem gelben, inwendig roth gefütterten seidnen mit Perlen gestrickten Beutelchen aufbewahrt;
Sodann wurden weiter entwendet: 17 Louièd^or in quart, halben und ganzen AMntern in 2 Säcken; endlich
14 Stück spanische Piaster und 3 Mailänder Thaler.
So sehr man bis jetzt von Seiten unterzogener Amtèstelle bemüht war, den Thäter âjumiiteln, so ist solches doch noch nicht gelunLen.
Indem man daher diesen Diebstahl hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt, for-- dert man zugleich jehen auf, welcher entweder den Thäter selbst entdecken, oder doch zu dessen Entdeckung Spuren anzugeben wüßte, davon der «nterzogenen Amtsstelle als. talk die nöthige Anzeige zu machen, und sichert dagegen Verschweigung deö Namen-, so wie eine dem Werth des Diebstahls angemessene Belohnung hiermit zu.
Frankfurt, den igten Sept. 1814.
Polizey, Amt.
In einem Ziehbrunnen an der Ziegelhütte, auf der Straße nach dem Forstbâufe trlrzen, wurde am izten di M-, ein nach allen Kennzeichen vollkommen auSgvkrageneS Kind, männlichen Geschlechts, gefunden, welches bereits ganz in Fäulniß übergegangen, und von dem zu vermuthen, daß solches wohl sechs Wochèli in jenem Brunnen gele» gen hoben könne.
Alle Bemühungen, wem dieseS Kind etwa zugehören, oder auf welche Weise es in jenen Brunnen gekommen seyn könne, waren bis jetzt fruchtlos.
Unterzogene AmtSstelle sieht sich daher vermüssiget, alle diejenigen , welchen dreses Kindkè wegen, jetzt schon einige Kenntniß davon beywohnt, oder welche späteren eine stlche erlangen könnten, unter Versicherung der Verschweigung ihreS Damenè sufz«-- mdern, davon die alsbaldige Anzeige dahier zu machen.
Frankfurt, den iLten Sept. 1814. ~
Pobzey » Amt.