(MtZ auf Um Keinen HirschgrabD F 77 Dienstags und Frrptsgs susgrgeben wird.)
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U 67. Dienstag, den 16. August 1814.
lind immer bestätigt dir Erfahrung, daß manche QuarkierkrLgee auf beschehene â Auftagen ihre Einquartierung unrichtig angeben. Andre finden sich mit der- filim Jute!) Geld ab und veranlaßen sie unter mancherley Vorwand, ein anderes teiittJittti zu erschleichen. -Lewes gereicht zum Schaden der übrigen Quartier« MlW, weshalb es Pflicht ist, hiergegen die ernstlichsten Vorkehrungen zu treffen.
linkt Beziehung auf die kiesfasis ergangenen Verfügungen wiederholt man daher, Nichts entdeckte Vergehen obiger Art unnachfichtlich mit Zuschickung doppelter Hin« «tetmg bestlaft, auch beß-idenSen Umständen nach der Name deS straffälligen LmtmdßlchtiZen öffeittlich bekannt gemacht werden wird.
Wfuct am nten August 1814.
„ ________Quartier * Amt._____
Äeé6y« von dem verstorbenen Herrn Schöffen Dr. Lehnemann, als Eurator der W«è Keumannschen Klnder, am 2. April 1794 ein Kapital von ff. 296. 50 fr. AM Fußes bey tödlichem Pfandamte angeleget worden, die darüber sprechende kHMkschrelrung aber angeblich verlohren gegangen seyn ftü; so wird auf den An« M mWßzen Schiedkärchers Johann David Neumann, als Johannes Neumann- Weehns, der alkufavsige Besitzer der gedachten Schuldverschreibung, oder wer lU' sâge einen rechtlichen Anspruch zu begründen vermag, hierdurch zur Gel« MWHurg feiner vermeintlichen Ansprüche, auf die fragliche Pfandamts- Obligation ^^"^"ES pcrcmlorischen Termins von 6 Wochen aufgeforkert, unter dem Präjudiz, Z s^chtlofem Ablauf dieser Frist jene Obligation für amortiskt erklärt werden 'den Sten August 1814.
Prov. Gericht ister Instanz.
Hartmann, ir Secretarr.
^chnl'geu, welche sich aus irgend einem Rechtsgrund befugt halten, an den Nachlaß des ohnlängst dahier verstorbenen, aus Nastadten gebürtigen Georg Friedrich Farber einen Anspruch zu machen, werden hiermit desfalls innerhalb 4 Wochen, peremtorifcher Frist, in der Kanzley des Ä M „®£ri$lS anzumelden; widrigenfalls ist zu gewärtigen, daß, nach Ab- éiM^ Termins, der Nachlaß Les Verstorbenen an seinen sich schon alS Semeldtt habenden Bruder, ohne Laution verabfolgt werden wird.
Mnffurt f den sten August igi4- -
Prodisor-fcheS Gericht erster Instanz.
HMmann, ister Secretmr,