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(weites auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgegeben wird.)

Bekanntmachung.

A^r letztserwichsnèn Nacht sind in "Einem hiesigen Handlungsbaufe mittelst £r« WW einer Schublade, worin sich der Schlüssel iv.r Kaffe befunden, und Eröffnung â7/cMn nachstehende Geldsumme entwendtt worden :

40C0 Stück ganze und halbe Zrabänterthaler in Sacken zu 500 Stück.

16 Säcke SeWdatzner zu 600 fl. der Sack.

i Roste mit roo âuisd'or

i ditto mit 67 neuen Louèsd'or /

44 HsLânLffche und Kaiser!. Dukaten

24 ZriebrichSd^or

- 56 Napoieonvdchp

r Quadrupel

in einem Beutel.

Ma ersucht De refpeft. obrigkeitliche Behörden zur Entdeckung der noch zur Zeit toWännteg Thtzer und der entkommenen Geldsumme alle zu Gebot stehende Mittel an, MM, und im Falle eines günstigen Erfolgs dem unter zerchneten Amte siogkeich N^ch- riA dmon zugehen zu lassen, wo.bëy man demjenigen, welcher über diesen Dredstahl >>nk M Auskunft ertheilen w-rd, die die Habhastwerdung der Diebe und des ge« ß.-hi-M Tetdes herbevführt, nebst Verschweigung seines Namens, eine Belohnung zußchert. Frankfurt den 2. August 1814.

Polrzey; Amt,

llützdèU die wiederholte Anzeige bey unterzeichneter SteLe geschehen/ daß den be- ''.^Verordnungen zuwider Fuhrleute öfters'in einiger Entfernung vor den Thoren 7'1 «w^afen Holz ab werfen , und an Personen/ die ihnen in dieser Absicht -nt- verkaufen, wobey es sich nicht selten zutragt, daß dieses Hetz nicht den M»nu ^^ andern Personen, für die sie es herbey zu fahren übernommen L 'pWl» auch manches Gehölze, welches aus dem hiesigen Walde entwendet wor- Hw Ek'^iit angegeben wird; so wird zu Verhütung der fernern Nachtheilen, die Mißbrauch und Ueberschreitung der Gesetze entstehen, jedermann vor diesen W Jn« Fn Handlungen gewarnt, indem die betreffende Aufseher die strengste Weè- Ix?«n oa&en, alle diejenigen, welche sich noch ferner diese unerlaubte Handlung L Sz0 '^men lassen, zur Kenntniß des betreffenden AmtS zu bringen, damit sie innnbaiz^Ortung, gezogen und nach den Gesenen gestraft werden / wenn sie nicht j Meu rechtmäßig beweisen können. daß sie das Holz, mrk welchem sie an»

1 Wrrr, auf erlaub. Werft erhalten haben. Zranffurt, den 27. July 1814.. Forst; Amr.