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Lolches auf dem kleinen Hirschgraden F 77 Dienstags und Freytags ausgegeben wird.)

No. 54. Freytag , den 1. July 1814.

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Bekanntmachung.

In Insatzklagsachen deS Herrn Senators von Guaita gegen den hiesigen Han. delrMM Johannes Herrmann et uxor. Wird nachfolgend bezeichnetes Grundstück, auf âm ein Jnsatzkapital von fl. 5°°° im 24 fl. Fuß, sammt ausgelaufenen Zinsen M Kesten, sodann eine Abgabe von i pEi des in fl 2221 38 fr. bestehenden ersten AnkaufzeldeS an löbliches Recheneyamt, sonsten aber keine weitere bekannte Last haftet, von Gerichtswegen zum istenmal öffentlich feil geboten, nämlich:

Ein Grundstück an dem Bockenheimerthor, Ausgangs linker Hand, neben der Esplanade gelegen, drey Morgen, ein Viertel, 10 Ruthen,.45 Schuh haltend, nebst allen An- und Zudehörungen

Kauflustige können sowohl bey dem benannten Herrn Jnfatzglaubiger, als auch in brr Kanzley deS unterzogenen Gerichts, woselbsten auch Gebote auf dieses Grundstück zum Protokoll genommen werden, vollständige Einsicht und Auskunft erhalten.

Frankfurt, den röten Juny 1814.

Prov. Gericht tster Instanz.

I. W. M e tz l e r, I. B. und Director.

Hartmann, ir Sccretair.

Die Hinterbliebene Wittwe des verstorbenen hiesigen Bürgers und Metzgermeisters Johann Peter Preiß, Maria èunigunda, geb. Runkel, hat um Immission in die Statu- targebühr der Verlassenschaft ihres genannten verstorbenen Ehemannes nachgesucht.

werden daher vorerst alle diejenige, welche ex quocunque titulo an den frag- uchen Nachlaß einen Anspruch haben, hiermit aufgcforöert, sich innerhalb 3 Wochen |o öetrtg bey unterzeichnetem Gericht anzumelden und thron Anspruch gehörig zu be«

^^^ ansonst, nach Ablauf dieses Termins, der Wittib Preiß mit der nachge- luchten Immission willfahrt werden soll. Frankfurt, den izten^Juny 1814.

Provisorisches Gericht erster Instanz.

~ Hartmann, rr Secretair.

» . 2n der Nacht vom Uten auf den isten d. M. wurde der bleyerne Dachkandel am vauenthor dahier, beyläufig 60 bis 70 Pfund wiegend, entwendet, ohne daß man biS ^»ânde war, von diesem Drebstahl eine Spur zu entdecken.

Man steht sich dahxr veranlaßt, denjenigen, welcher darüber etwa einigen Aufschluß sedenmSmude ist, zur alsbaldigen Anzeige bey unterzeichnetem Amte aufjufor- N, und sichert demselben dagegen die Verschweigung feines Nâmens zu.

srankfurt , den 2?sten Juny 1814.

Polizey ; Amt.