(welches Ä dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgegeben wird.)
No. 44. Freytag, den 27. May 1814.
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Bekannt machunK.
M diejenigen, welche an den Nachlaß des mit Hinterlassung eines Testaments «erstorbene,, hiesigen Bürgers und Sergeanten Hieronimus Ganß auâ irgend einem ^ Sruaö einigen Anspruch tu machen haben, werden hiermit aufgefordert, diesen ihren Anspruch so gewiß innerhalb 3 Wochen bey unterzeichnetem Gericht an- und auSzu- fühceu, als nach fruchtlosem Ablauf dieses Termins der Testameutserbe in den Besitz her fragl. Berlaffenschaft ohne weiters eingewiesen werden soll.
Frankfurt / den rosten May 1814-
Provisorisches Gericht erster Instanz.
HaotMunn, ister Seeretair.
Die Hinterbliebene Wittwe des verstorbenen hiesigen Bürgers und Bleygießers David Weigand, Elisabetha, geb. Becker, ist mit Hinterlassung eines letzten WrücnS gestorben, worin dieselbe ihre Mutter, dw Wittwe Catharma Becker, geb. Wittig, zur Erbin eingesetzt hat.
Da nun Letztere um Immission gebeten, so fordert man vorerst alle "diejenige, welche an den Nachlaß aus irgend einem Grunde einen Anspruch zu haben gla.brn, aus, binnen 3 Wochen bey unterzeichnetem Gericht solchen geltend zu machen, indem nach Ablauf dieses Termins die Testamentèerbin in den Besitz der Erbschaft ohne wei- trrè eingewiesen werden soll. Frankfurt, den mL May 1814.
Provisorisches Gesicht erster Instanz.
Hartmann, ir Seeretair.
Künftigen Dienstag, den Zi. Man, so wie Donnerstag darauf, den r. Juny, tret* den in unterzeichneter Canzley keine Exhibita angenommen. Die an diesen Tagen etwa Mausenden Fristen werden biS zum darauf folgenden Samstag, den 4. Junv, für still» schwelgend prerogjrt gehalten, welches hiermit, aus Auftrag des Gerichts, zur aktge- meinen Kenntniß gebracht wird. Frankfurt, den 24. May 1814.
Eanzl^y des provisorische Berichts erster Instanz.
, Hartmann, ister Serretair.
»»»».^'^"'Sen Lvrmünder und Kuratoren , welche mit ihren Rechnungen im Rück.
I ^^^ hlermitavf daS ernstlichst« erinnert, solche binnen 14 Tagen um so ^" ^ abjulsgrn, als sie ansonst ohnfehlbar durch die vorgeschriebenen gesetzlichen öwanzèmittel dazu werden angehalten werden. Frankfurt, den röten May 1814.
Curstel; Amt.