Intel l i g e n z - B l a t t, (welches auf dem kleinen Hirschgraden F 77 Dienstags und ArevtagS auSgege-en wird.)
Ro. 41. Dienstag, den 17. May 1814.
WeSanktmachung.
Nachdem nunmehr die Einrichtung des Landsturms im Gouvernement Frankfurt so mit gediehen ist, daß die dazu gehörige Mannschaft mit nächstem gemustert wer, den stil, so wird solches hierdurch zu Jedermanns Nachachkung bekannt gemache, damit alle Landsturmspflichlige, so oft sie dazu aufgefordert werden, auf Ghriß ihrer Misten Md Vefchlshaber, unweigerlich erscheinen, und dadurch ihre Bereitwilligkeit zeigen, an der für alle künftige Zeiten zum Schutz von Deutschland errichtetes allgemeinen Vertheidigungsanstalt pDchlrnäßrgen Antheil zu nehmen. S-e werden dadurch zu gleicher Zeit die Nachtheile und Strafen von sich abwenden , welche die Ungehorsamen und diè Verächter vaterländischer Anstalten unfehlbar treffen.
Frankfurt, den 2ten May 1814»
Der General-Gouverneur des Großhrrzogchums Frankfurt rmd Kürstenchums Isenburg,
____________________ Reuß, XlUte Fürst.
Der in den öffentlichen Blättern bereits angekündigte Rückmarsch der Küferl. Russischen Truppen trifft nun ehestens und zwar in noch stärkerer als M augegebe es Anzahl in den hiesigen Gegenden ein. Um so nothwendiger stellt sich unterzogenem Amr die Pfl-chr der vechaltnißmäßigen Vertheilung der Einquartierung dar. Hierzu aber müssen sämtliche Q-uartierpstichügen dadurch beytragm, daß dies lbe ihre Einr quaruerung nach Vorschrift der diesfalls wiederholt bekannt gemachten Verordnung ihrem Bezwksherrn täglich gewissenhaft angeben. Die bisherigen und neu sten Efah- â^" zeigen aber leider! daß ein großer Theil der Quartierträger diese Anzeigen Müs gänzlich unterlassen, theils unrichtig declariren. Man erinnert daher noclzma's an vie genaueste Befolgung dieser Verordnung und fügt hierzu die B-me kung, daß mau allen Qüa-tierpfl.chttgm, welche in der Liste der Bezirkcherren als nicht b- q-ur, nert angegchen sind, den ihnen zukommenden Einquarlierungs-Ancheil sof rc anchik, rm und auf etwaige Vorftângm, daß die Anzeige vergessen und der R-lam m ^ reit-, bequaruerr sey, nicht atrendiren, mithin die dopveite Einquartieruna N -c adnchmen wird. Man sieht daher einer pünftlichm Beobachtung der täa'id
schrrsUtch etnzureichenden Anzeige entgegen. Frankfurt am i u v;
Quartier - Amr.