Frankfurter
I n t e l l i g e n z ' B la t t,
(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgegeben wird.)
No. 39. Dienstag/ den 10. May 1814.
Bekartutmschnag.
Künftigen Montag, den löten May, soll im Söecrader Forst eine Parthie buchen u. gemischte Wcllen, nebst Kuchenoberklotzholz, Buchmstümpfklotzholr, Eichenscheitklotzbols uni Eichenstümpfholz, an die Meistbietenden, Hundertweis und Klafterweis, resp, »ersicigert werden, und haben die Kauflustige cn obgedachtem Tage, Morg»ns ym 9 Uhr, zu Oberrad im Frankfurter Hof sich einzufiiden. Frankfurt, den 5. May 1814.
___,_____________________________________ Forst r Amt.
MontagS, den i6ten dieses Monats, Vormittags um u Uhr, soll auf unterisi». netèm Amte dasjenige Stuck von der Neumühlen - Insel, welches der Hand-iS- mann Tabor in Bestand gehabt hat, anderweit auf mehrere Jahre, und zwar an de» Meistbietenden, verpachtet werden. Frankfurt, am zten May 1814.
, ___________________________._______ Recheney r Alnt.
Sämtliche Quartierpflichtige haben nun wiLrr ihre schriftliche Anreise, ob und welche Einquartierung sie haben, reden Morgen >or neun Uhr den Bezüksherrn an- jujrlgen. Die Umstände machen die Erneuerung dieser Verfügung und die Wieder- ö° ung der ur ,cde unrichtige Angabe, so wie ftr jede Unterlassung derselben bereit- früher angesetzten Strafe von zehn Reichsthalern dringend nothwendig.
Frankfurt , am zten May 1814. "
Quartier; Amt.
Der hiesige Bürger und Feldschütz Johann Conrad Götz ist mit Hinterlassung eines letzten Willens gestorben, worin er seine Ehefrau, Mariane, geborne Ditzel, zur Erbin tHisef?kt hat.
Da nun Letztere um Immission gebeten hat, so fordert man vorerst alle diejenige, welche an den Nachlaß aus irgend einem Grünte einen Anspruch zu haben glauben, hiermit auf, binnen drey Wochen bey unterzeichnetem Gericht solchen geltend zu machen, indem nach Ablauf dieses Termins die Testamettserdin in den Besitz der Erbschaft eingewiesen werden soll. Frankfurt, den 27. April 1814-
Provisorisches Gericht erster Instanz.
Hartmann, ester Secretair.
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des dahier verstorbenen LehrerS an der Musterschult, Theodor Preußer, ex quocunque titulo eitrigen Anspruch zu machen haben, werden hierdurch »orgcladen, sich binnen einer Frist von vier Wochen so gewiß bey der Kanzley des unterzogenen Gericht- anjumelden, und ihre Forderung zu beschei.