Frank fortet
15 n t c H i g c n z » Bl a 11, [ (welches auf dem kleinen Hirfchöraben F 77 Dienstags und FreytagS f ausgegeben wird.)
No. 36. Freytag, den 29. April 1814.
" Bekanntmachung.
Da ru bemerken gewesen, daß mehrere hiesige Bürger der irrigen Meinung sind, daß von den tu ihrer winterlichen Hausprovision adgehaltenen Schlachten, während drr Winter Schlachtzett, kein Accis zu entrichten stue, und deshalb ihre schu-ldige Ge. bÄren tu bezahlen verweigert Haden; als wird Mm Ueberfluß hiermit wiederholt erklärt, daß ohne alle Ausnahme, Alles, in oder außerm Hause, während oder außer der gewöhnlichen Schlachtzeit-, geschlachtete Vieh, dem angesehen AcciS unterworfen srye, und werden die für solche Gebühren aunoch im Rückstand feyente Debentèn zugleich ermnert, die ihnen obliegende Schuldigkeit bey Vermeidung ernstlicher MaaS- regeln auf das baldigste abzuführen. Frankfurt, den Lasten April 1814«
Renten - Amt.
Wer an den Nachlaß des im Hospital zum heiligen Geist als Krankenwärter verstorbenen Johann Lorenz Brümmer aus Waloendausen imWertheiMchchery auS irgend einem Grund einigen Anipruch zu machen hat, melde sich innerdsld Z Wochen bey der kanzley des unterzogenen Gerichts, oder gewärtig, daß der fragliche Nachlaß nach Ablauf dieses ZerminS an dre ausgetretenen Zmcstaterben ohne Lautron verabfolgt werde. Frankfurt, den e4ien April i8i4-
Provisorisches Gericht erster Instanz.
Hartmann, rster Secrcèair.
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß der verstorbenen ledigen Bürgertochter Elisabetha Schadt aus irgend einem Rechtsgrund einigen Anspruch zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, sich innerhalb 3 Wochen so gewiß bey unterzeichnetem Gericht anzumelden, und ihren Anspruch gehörig zu begründen, als ansonsten der frag! Nachlaß an die sich leginmirenden Jntestarerben, oder an wen es wnste» gebührt, ohne weiters ausgeliefert werden soll. Frankfurt, den 19 Avril 1814.
Provisorisches Gericht erster Instanz.
_______ Hartmann, istcr Secretair.
Auf das Haus im Slephantengaßchen èi t. C No. 75 sind 3800 fl. im 24 fl. Fuß geboten worden. Sollte sich jemand finden, der mehr dafür zu geben gesonnen wäre, hat sich Weibe binnen 14 Tagen von heute an gerechnet, bey dem unterzogenen Amte,zu melden, und sein Nehrgebot zu Protocost zu geben.
Frankfurt, den saften April 1814.
Curalel; Amt.