welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Frehtags ausgegeben wird.)
No. 31. Donnerstag, den 14. April 1814-
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Bekanntmachung.
Sämtliche Quartieryflichtige werden Hiermit aufgefordert, ihre Quartier-BiLets forafaltiq aufzubewahren, um dieselbe nothigenfalls wegen der getragenen Einquar- tierunz mit den Quartierbüchern vergleichen, und sich hierüber' gchLrzg leZitimiren
6 ‘ Zugleich wird ferner bekannt gemacht, daß, da bisher schon öfters von deyje mgei', welche für überlassene los alten, Wachtstuben und dergleichen Entschädigungen ansprechen zu können befugt W seyn sich erachten, hierüber am Ende jedes Monats ihre Rechnungen eintureicbfn/ vergebens verlangt worden ist, man künftig jede nach Ablauf dieses Termins eingereicht werdende, folglich verspätete Rechnung dieser Art, nicht mehr berücksichtigen, mithin der Eigenrbümer oder Vermirther eines solchen für Rechnung des Quarüeramtè abgegebenen Lokals den Verlust seines dlesfaüsigètt Ent- Mädigungs Anspruchs sich nur Mein selbst beizumessen habe» wird.
Zcankfutt -am Sten April 1814.
Quartier; Amt.
Auf von Seiten der KurhefsMen Wohllöbl. Kriegs Kollegiums eingelangte RequL- Ation worden hierdurch alle dahier sich mifhaltende Kurhessische konscriptionèpfiichtige, welche sich bisher dem Kriegsdienste in ihrem Vmerland, zu entziehen gesucht haben, hierdurch aufgefordert, sich zu seinem Ende unverzüglich zu Hanau vor besagter Behörde en-^stetlen, unter ongefü-uer.Verwarnung, daß^aüe darunter gehörig- Personen, welche sich nicht mit Entlassungs oder Erlaubnißscheinen von daher ausgewiesen jm Stande waren , auf Beirren an gehalten ünd nach Hanau adgeliefkrt werden sollen.
Arankfgle den rtenMpri! ;Li4>
Polijey ; Amt.
Am Alen d. wurde des Abends von einer Kutsche, während solche von dem Leinwandbause in die Maynzergassè fuhr, ein Koffer entwendet / den MM am andern Morgen auf der Str.asie vor dem Deutschen Hause wieder fand, nachdem solcher vorher gewaltsam geöffnet, und daraus verschiedene Effekten entwendet worden waren.
Wer über diesen Diebstahl oder den Thäter einige Auskunft geben kann, wird hiermit aufgefvrdert, die Anzeige davon hey dem unterzogenen Amre unterweist zu machen, wogegen ihm eine angemessene Belohnung nebst Verschweigung des Namens zugesichert wird. Frankfurt am 8ten April 1814.
Polijey t Amt.