Mitte Beylage Zu No. 28. Donnerstag, den 7. April 1814.
” Bekanntmachung.
Glaubhafter Nachricht zufolze ist der Königs. Preußische Oberjäger von der Zten Garde Dolontaires Zager Kompaanie, Davitz Schaudt, auS Guhrau in Schlesien ge- ^m, 32 Jahre alt, am roten Dez. verflossenen Jahres dahier am Schlage gestorben und am 'iMn'dess ldèn beerdigt worden., . . ■ k .
Dessen Namen findet sich jedoch nicht in der Ssezralliste desjenigen Lazarttbs, w» derselbe könnte gelegen haben, woraus vermuthet wird , daß er in seinem Quartier in der'Stadt verstorben sey , welches auch eingezogene Nachrrchten bestättigen sotten.
Da von Setten der König!. Preußischen Hochwdl. Kommandatur hierüber Las Nähere zu erfahren gewünscht wird : so wird derjenige Quartierträger, vsi welchem genannter Obrr-äger hreftldst einquariiKrt gewcien, und um die angegebene Zett gr- sioMa wäre, hierdurch cmfgeforb.rrt, bei unterzogener Amtsstelle Lie baldige Anzeige davon zu machen, um alSdann das Weitere an die Behörde gelangen lassen zu sönnen*
Franknut den Lären März 1814.
________________- ________'________ Polizey - Amt. ________
AuS Auftrag eines Hochedlen Raths werden andurch die Barmer, Elberfelder, Bitleftldrr und überhaupt , ohne irgend eine Ausnahme, alle und jede Zabrrkanlen und Handelsleute, welche mit Leinwand, Zwilch, Leinengarn und sonstigen ârnenwaaren Handlung Neiden , bei Vermeidung nahmhafter Strafe, erneuert angewiesen:
1,) bis längstens den Sonnabend in der Geleitswoche in SW hiesigen Lrinwandhaus sich eiistchreiben zu lassen.
2) Den Betrag der von ihnen anhero gebracht werdenden Waaren , so wie dasjenige was sie davon verkauft sowohl, als auch was sie beym Schluß ihrer Meß« geschäfte dahier niederlegen, vor ihrer Abreise mittelst Ausfüllung der herkömmlichen Declarations-Scheine und deren Hrnreichung bey dem Leinwands-Hausmeister gewissenhaft abzugeben und zugleich die Tagwoilmäsigen Gebühren zu besann.
Bey entstehendem Zwelftl über die Richtigkeit der Angaben tritt Untersuchung der Bücher ein, und sich ergebende Defraudationen werden unnachsichèlich nach aller Strenge der Gesetze bestraft. Frankfurt den 28. März 1814.
Recheney - Amt.
Man bittet die Handarbeiten, welche zu wohlthätigen Zwecken im Braunfels No. 59 verkauft werden feilen, am i^m Aprt oon Morgens 9 Uhr in i^r. D No. 174 auf der großen Eschenhttme g^sie . eine Treppe hoch abgeben zu lassen. Der âd .a wrrv vom 14. April W von Morgens 10 Uhr bis NachnaMags 5 Uhr , eff n seyn.
Die Aroeiten auf der Offenbacher Schweizer Naturbleiche werden mit Eintritt beö ^rül.jahrs wieder ihren Ansaug nehmen. Die Waaren werden unter voüstanr ger Garantie vollkommen schön und dauerlmft in möglichst kurzer Zeit portofrei
zuruckZeliefert. Der Pc^-iß für die Ette glatt Linnen K-wöhulicher Brette WM Zâkr. , gchtldt 4 kr. . .
Lem ObevMe-ist bey W. C. Schott auf der Schäfergasse bit. C M 164,
* sti Ecke vsm Römischen Kaiser gegen über,