Frankfurter
Intelligenz » B l a t t, (Welches auf dem Keinen Hirschgraden F 77 Dienstags und Freytag- ausgegeben wird.)
Ro. 24. Freytag, den 25. März 1814.
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BekanntWÄchuNß.
Obgleich durch die Polizey-Bekanntmachungen vom ixten Jun-y 181* und 25^1 Juny 1812 jedem hiesigen Einwohner untersagt ist , von dem Mititair Klndungs- un) Vrmaturstücke zu saufen, so hat doch eine erst neuerlich von einer der hiesigen Militair- Behörden eingelaufene Beschwerde den Beweiß gegeben, daß von einzelnen Personen dergleichen Gegenstände/ und namentlich Mäntel/ Beinkleider/ Schuhe und Gewehre aufgefauft werden.
Hierdurch steht man sich veranlaßt, dieses Verbot nochmals zu erneuern und jedem auf das nachdrücklichste zu untersagen, von den Soldaten, ll terosfizieren und sonstigen subalternen Militair Personen ohne Unterschied Kleidungsstücke, Wasche oder gar Waffen zu kaufen, wiedrigenfulls ein solcher Käufer auf Betreten entweder zur un- entgeldlichen Herausgabe, oder zum Ersatz des Werths angehalten, als auch nach Um« standen mit Geld oder Kefängnißstrafr belegt werden soll.
Frankfurt am toten März 1814«
- Polizey r Amt-
In Jnsatzklagsachen der verwittweten Frau Prokurator Rössing, geb. Brennel, gegen die Vormünder der Perukenmacher Gose- und Falkischen minorennen Kinder, wird nachfolgend bezeichnete Behausung, auf welcher zwey verschiedene Jnsatzkapüalien von zusammen fl. 4500 im 24 st. Fuß sammt ausgelaufenen Zinsen und Kosten, sonsten aber, außer dem gewöhnlichen Later'nengeld, so viel bekannt, keine weitere Lasten haften, von Gerichts wegen zum zweytenmal öffentlich feilgeboten, nämlich:
Eine Behausung in der rothen Kreuzgasse gelegen mit Lit. F No. 183 bezeichnet. J Kauflustige können nicht nur bey her benannten Frau Jnjatzgläubigerin, sondern auch in derKanzley des unterzogenen Gerichts, allwo auch Gebote zum Protokoll genommen werden, vollständige Einsicht und Auskunft erhalten.
Frankfurt, den roten März 18x4.
Provisorisches Gericht erster Instanz.
A (L.S.) I. W. Metzler, J. B- und Direktor.
I ■ - Hartmann, ir Secretair.
Nachdem Seine Durchlaucht der Herr Genera!»Gouverneur Fürst von Reuß der Armwungs-Konferenz Hochstdero unmittelbare Verfügung an die Herren Präfeete ,u Aschaffenbupg und Fuld, Maaßregeln gegen die häufigen Desertionen vom stehenden Milttarr , in Abschrift zur eigenen Bemessung und Kundmachung der generellen Punkte mitzutheilen gerührt haben , so wird in Gemäßheit des hohen Gouvernements Befehles vom Sten Marz l. I, Nachstehendes allgemein bekannt gemacht.
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