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Frankfurter Intelligenz * Blat t, (welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Diensiass und Freytags ausgegeden wird.)

No. 23. Dienstag, den 22. März 1814.

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I Bekanntmachung.

Mè diejenige, welche an den Nachlaß des verstorbenen hiesigen. Burgers u. Groß- -erzogl Hessischen Obe: forstmeisiers Herrn Johann Philipp von O: nschlsger einen rechts- begrüttderen Anspruch zu machen haben, werden hierdurch vsrgeladen, um innerhalb ei­ner hiermit arrgefetzteir p^emtdrischea Frist von vier Wochen, entweder persönlich oder durch hinlänglich hevollmächrWe Änwaldschâft ihre Ansprüche rechtserforderM zu be- - gründen, w-dregenfallö die ausgetretenen Jntesislerben p^ne weiters in den Nachlaß quästioniS eingesetzt werden sollen. ES wird auch hinkünfria keine weitere Ladung, dann an hiesiger Gerrchtsthüre und zwar nur :u Anhörung des reproducta hac citatione crgr» henden Bescheids Ltlasien werden. Frankfurt den Listen Fedr. 1^14.

Provisorisches Gericht erster Instanz.

Hartmann , erster Secretsir.

Die hinterlassene Wittwe des verstorbenen Königlich Baierischen Hofmalers Johann

Jarob âe Los, Johanne Wilhelmine, geb Fischer, ist vor kurzem dahier ab intestato »enterben. Indem man nun solches zur öffentlichen Kenntniß bringt, fordert man zu. gleich aUe diejenigen, welche an den Nachlaß aus irgend einem Grunde einen Anspruch zu haben glauben, auf, binnen Dier Wochen dev unterzeichnetem Gerich: solchen g»lt nS zu machen, oder zu gewärtigen, daß nach Ablauf dieses Termins d^r fragt. Nachlaß an die auswärtigen Jutestaterben ohne Eamion verabfolgt werden wird.

Frankfurt den Lösten Februar 1814.

Provisorisches Gericht erster Instanz.

■____________' Hartmann, ir ^«retafc.

I Suttt Behufe der Abtheilung des Nachlasses von Schultheiß Forrasch Gheleu^e zu Niederrad, baden alle, welche aus irgend einem Rechtrgrund hievon eine Foderung macken zu können glauben, dieselbe auf Montag den Lhsten dickes früh 9 IIbr bey dem Landamt dahier zu liquidirew, sonst mit der Abtheilung und Dermöaenöauslteferuna g wird vorgefahren werden. Frankfurt am roten März 1814.

: Braun, Landamtmann.

Wer an den ganz geringen Nachlaß des Sattlers Valentin Schroth und dessen <5he- / ^âu , zu Niederrad ^ eine Forderung zu machen hat, wird zur Liquidation auf Montag 6en is^en dieses, früh io Ubr, an das Landamt bey Strafe des Ausschlusses von dieser Rasse vorgeladen. Frankfurt am rrten März 1814.

Braun, Landamtmann.