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Zweyte Beylage zu No. 17» Dienstag, den r. März 1814,

Bekanntmachung.

ML diejenige, welche an den Nachlaß Les verstorbenen hiesigen Burgers u. Groß- hmogl Hessischen Oberforstmeisters Herrn Johann Philipp von Olenschlag-r einen rechtS- bearündclen ÄnWich zu machen haben, werden hierdurch vorgeladen, um innerhalb et» ner hiermit angefttztek! peremtorischen Frist von vier Wochen, entweder persönlich oder durch hinlänglich bcvollmächügle Anwaldschaft ihre Ansprüche rechtSerforderlich zu be- grü -den, widri-zenfallS die ausgetretenen Jntestakerben ohne weiters in den Nachlaß quästioms eingesetzt werden sollen. ES wird auch hinkünftig feine weitere kadung, Laan an hiesiger Ginchrsthüre und zwar nur zu Anhörung des reproducta hac LMütiorw erge­henden Bescheids erlassen werden. Frankfurt den aisten Febr. 1814.

Provisorisches Gericht erster Instanz.

____________________ Hartmann , erster Secretair.

Die hinterlassene Wittwe des verstorbenen Königlich Baierischen Hofmalers Johann Jacob de Los, Johanne Wilhelmine, geb Fischer, ist vor kurzem dahier ab intestata versterben. Indem man nun solches zur öffentlichen Kenntniß bringt, fordert man jh» gleich alle diejenigen, welche an Len Nachlaß aus irgend einem Grunde einen Anspruch zu haben glauben, auf, binnen Vier Wochen bey unterzeichnetem Gericht solchen gelt nd zu machen, oder zu gewärtigen, daß nach Ablauf dieses Termins der frag!. Nachlaß an die auswärtigen Jntestakerben ohne Lâution verabfolgt werden wird.

Frankfurt den rösten Februar 1814- Provisorisches Gericht erster Instanz.

_________ Hartmann, ir Secretair.

Wer an den geringfügigen Nachlaß des dahier verstorbenen Livreekutschers Johan­nes Gärtner, von Joß im Fuldischen gebürtig, aus irgend einem rechtlichen Grund ét» was zu fordern hat, melde sich innerhalb vier Wochen bey unterzeichnetem Gericht, oder gewärtige, daß der Nachlaß des Verstorbenen nach Ablauf dieses Termins an die auSwâr- tigen Jntestaterbrn ohne Cautton verabfolgt wird. granfrW den 26. Febr. 1814.

Provisorisches Gericht erster Instanz.

. ______ Hartmann, ir Secretair.

Alle diejenige, welche an den Nachlaß der mit Hinterlassung eines Testaments ver­storbenen abgeschiedenen Ehefrau des Schneidermeisters Großmann, vorher verwittibt gewesene Knotin, geb. Strobel, aus irgend einem Rechtsgrund einigen Anspruch zu ha­ben vermeynen, werden hierdurch voraeladen, sich innerhalb SechsWochen entwe­der persönl. oder durch hmlängl. bwollmächtigte Anwaldschaft so gewiß bey unterzogenem Gerichtanzumelden, und id e Forderung zu liquidiren, als im Entstehunasfall und nach Ablauf dieses Termins der fragliche Nachlaß andre aufgwttenen Testamentserben, praevl» hnmlssione, ohne weiters verabfolgt werden soll. Frankfurt den rösten Febr. 1814.

Provisorisches Gericht erster Instanz.

_______ Hartmann , rr Secretair.

. Künftigen Sonnabend den zten März, Nachmittags 2 Uhr, sollen aufder Pfingst­weide 54 Pappel- und 7 Lindenbäume, welche von dem Brand bchchad-gt worden sind, an den Meistbietenden auf dem Stamm verkauft werden, wozu die Liebhaber sich um Sie bestimmte Zeit auf dem Platz einfinden können. Frankfurt b.-n 28 Febr. 1814,

Von Ackergerichls wegen.