Fr a» k f u r ter
; Intel l i g enz ^ BlaL t,
I . (welches auf dem kleinen Hjrschgraben F 77 Dienstags und Freytags
ausgegeben wird.)
Ro. 16. Freytag, den 25. Februar 1814.
Bekanntmachung.
I ' Nachdem die hiesigen Handelsleute Gebrüder Jung am ir. h M. mit einem Güter- I Kbtrettmgsgesuch bey Gericht eingekommen sind; so werden alle diejenige, welche recht- ■ Heße Ansprüche und Forderungen an dieselbe zu haben vermeynen, ecliceLlirsr hierdurch K-rgeladeu, um Kremags den isten April L 3- Vormittags <o Uhr, vor. der angeor-S- nettn Commission ihre Ansprüche entweder sechsten, oder durch hinlänglich BrvoS« mächtigte, zu lrquidrren, auch ihr Vorzugsrecht auszufüZrm, unter v m Rechtsnach- theil, daß sie ansonsten mit ihren Forderungen von der Masse ausgeschlossen werdm sollen. Frankfurt den 13» Jan. 1814. Provisorisches Gericht erster Instanz. J° W. Metzler, J. B. und Directsr. Hartmann, er Setrctsir.
(Edictal-Ladung.
Nachdem der hiesige Bürger? und Bierbrsuermersser Jacob Stein anheutè bey Gericht die Anzeige gemacht, deß feh Vermöge,', zu Bezahlung sturer Schulden unzureichend ftve, und deshalb um Zulassung zur RechtSwohlLhat der Güterabtrettung gebeten I hat; so werden alle diejenigen, welche on den oWanureu Bierdrauermeisier Jacob Stein aus irgend einem Nechtsgrund Spruch und Forderung zu haben vermeinen, edictaliter hiermit vorgeladen, um Freytag den 4tèn März 1814/ Nachmittags um 3 Uhr, vor dem Friedensrichter rren DisirretS, Herrn Dr. Büchner, an welchen durch das anheute ergangene Decret -das LiqurdationSVerfahren verwiesen worden, ihre Ansprüche entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu liquidtren und ihr Dorzugs- ' recht auSzusühren, bey Vermeidung, daß sie ansonsten mit ihren Forderungen von der I Masse ausgeschlossen werden sollen. Frankfurt.den n. Dec- 18^3.
Großherz- Franks. Gericht erster Instanz des Departements Frankfurt.
I I. W. Metzler, Direktor-
I _ Hartmann, ir Secrettir.
( Wer an den Nachlaß des dahier verstorbenen Ausläufers Wonrad-Urenzel aus Wa- h dem, auS irgend einem ^èchrSgrund einigen Anspruch zu haben vermeynen sollte, wird E vstrdurch vorgrladeu, diesen Anspruch binnen einer pepemtorischen Frist von Sechzig k L.Stn so gewiß bey unterzeichnetem Gericht anzubringen, und yt bescheinigen, als im g ^ntsrehtlngM der tragkichr Nachlaß an die atienfallsigs Jntestaterbrn des Verstorhemn H ohne Canttyn verabfolgt werden soll. Frankfurt den 27fkn ^n. 1814.
' Provisorisches Gericht erster Instanz.
Hartmann, ir Secretair.